Elektrische Niederspannungsinstallationen müssen sowohl bei der Erstellung als auch anschliessend in regelmässigen Abständen geprüft werden. Verantwortlich für die Durchführung der Prüfungen ist der Eigentümer der Installation. Der Eigentümer wird vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach den Regeln der Technik erstellt wurde und fachmännisch gewartet wird. Auf Grund der Aufforderung muss der Eigentümer eine Fachperson seines Vertrauens mit der Prüfung und Instandstellung seiner Installation beauftragen. Sobald diese den guten Zustand der Installation bestätigt, kann er dem EVU den gesetzlich verlangten Sicherheitsnachweis abgeben.
Die Eigentümer von Installationen dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die EVU von sich aus die Installationen kontrollieren, sondern müssen selber aktiv werden. Sie können andererseits auf die Unterstützung der Elektrokontrolleure zählen, die ihnen als Fachleute im Bereich elektrische Sicherheit für die Installationskontrolle zur Verfügung stehen.
Die NIV 2002 können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:
Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) (Quelle: Bundesamt für Energie)
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