Mitglieder der Genossenschaft können natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts werden, welche am Verteilnetz der Genossenschaft angeschlossen sind, angeschlossen werden oder dieses nutzen.
Wer die Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllt, kann Mitglied der Genossenschaft werden. Dem Verwaltungsrat ist ein schriftliches Aufnahmegesuch einzureichen. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Das neue Mitglied hat einen Anteilschein von nominell CHF 4‘000.- zu übernehmen. Der Verwaltungsrat kann zudem ein Eintrittsgeld festsetzen, dessen Höhe sich nach der wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft richtet. Zur Zeit wird kein Eintrittsgeld verlangt. Jedes Mitglied darf nur einen Anteilschein besitzen.
Der Steuerwert eines Anteilscheins (per 31.12.2005) beträgt CHF 9‘640.--.