Bundesgesetz für die Stromversorgung (StromVG)
Die Stromversorgunggesetzgebung regelt die Modalitäten der Marktliberalisierung. Es schafft die Voraussetzungen für eine sichere Elektrizitätsversorgung (Anspruch auf Grundversorgung und Gewährleistung eines sicheren und leistungsfähigen Elektrizitätsnetztes)
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Stromversorgungsverordnung (StromVV)
Die Konsumenten, die nicht in den freien Markt eintreten, haben per Gesetz Anspruch auf jederzeitige Lieferung der gewünschten Menge an Elektrizität mit der erforderlichen Qualität zu angemessenen Tarifen. Die Stromversorgungsverordnung konkretisiert, was «angemessen» bedeutet.
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