Der Kanton Bern bereitet, gestützt auf das kantonale Energiegesetz, den Vollzug des Grossverbraucherartikels vor.
„Unternehmen im Kanton Bern, welche einen jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 GWh oder einen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh aufweisen, gelten aufgrund des Energiegesetzes des Kantons Bern als Grossverbraucher.
Das Ziel des Grossverbrauchermodells ist die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmungen. Die Grossverbraucher haben eine Energieanalyse durchzuführen und können daraufhin zu Massnahmen verpflichtet werden.“ Quelle: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kt. Bern
Wir unterstützen Sie mit der Bereitstellung von Verbrauchsdaten, Angaben zu den verschiedenen Möglichkeiten und weiteren Detailinformationen.
Gemäss Energiegesetz (EnG) haben seit 1.1.2014 alle Stromproduzenten unabhängig von der Anlagengrösse das Recht, die erzeugte Elektrizität vor Ort ganz oder teilweise selber zu verbrauchen.
Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach wird auch für Unternehmen immer interessanter, um einen Teil ihres Stromverbrauchs direkt selber zu decken und Leistungsspitzen abzufangen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung von Dachflächen und beraten Sie bezüglich der verschiedenen Varianten für Eigenverbrauch.
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