Die Stromlandschaft im Wandel
Strompreise, Rechnungsdesign, Einspeisevergütungen: Das neue Stromgesetz bringt auf 2026 einige Änderungen. Wir geben einen Überblick am Beispiel einer fiktiven Familie aus Jegenstorf.
Die Stromrechnung – bis vor Kurzem war diese bei Familie Solaris ein notwendiges Übel, aber nicht weiter interessant. Doch seit sie auf dem Dach ihres Mehrfamilienhauses eine eigene Photovoltaikanlage installiert haben, lesen Patrick und Martina Solaris die Rechnung mit aufmerksameren Augen. Und selbst ihre Kinder, Fabrice und Lio, wissen inzwischen, was eine Kilowattstunde ist. Entsprechend erfreut reagiert die Familie, wenn die Stromrechnungen 2026 nicht nur günstiger ausfallen, sondern auch detaillierter daherkommen werden.

Detailliertere, aber nicht teurere Rechnung
Die Familie Solaris ist fiktiv. Real hingegen ist die Tatsache, dass die Elektra-Kundinnen und -Kunden nächstes Jahr weniger für den Strom bezahlen. Gründe dafür sind tiefere Beschaffungs- und Betriebskosten sowie tiefere Systemdienstleistungskosten der Swissgrid.
Zudem bringt das neue Stromgesetz ab 2026 einen Systemwechsel in der Preisberechnung. So wird der bisherige Grundpreis in einen Grund- und einen Messpreis aufgeteilt. Der Grundpreis ist ein Beitrag an die fixen Kosten des Stromnetzes, der Messpreis umfasst die Kosten für die Messung. Hinzu kommen wie bisher die verbrauchsabhängigen Kosten für die Energie und die Netznutzung. Separat ausgewiesen werden bei der Netznutzung die Kosten für die Winterstromreserve, die der Bund seit 2024 erhebt, sowie die neu eingeführte Abgabe «Solidarisierte Kosten Übertragungsnetz». Die Stromrechnung wird dadurch transparenter und detaillierter – nicht aber teurer.
Strompreiszusammensetzung 2026 der Familie Solaris
Sonnenstrom ist nicht immer gleich viel wert
Für die Familie Solaris ist dies aber nur die halbe Geschichte. Denn mit ihrer Photovoltaikanlage ist sie auch selbst Produzentin. Auch hier bringt das neue Stromgesetz eine wichtige Neuerung. Bisher legten die Energieversorger selbst fest, wie viel sie für den eingespeisten Solarstrom vergüten. Ab 2026 gilt neu ein einheitliches System: Die Vergütung orientiert sich am sogenannten Referenzmarktpreis, den das Bundesamt für Energie (BFE) jedes Quartal rückwirkend berechnet. Für kleinere Anlagen bis 30 Kilowatt gibt es zudem eine garantierte Mindestvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde.
Für Betreiberinnen und Betreiber einer Solaranlage wie die Familie Solaris bedeutet das saisonal unterschiedliche Vergütungen. Die neue Regelung macht sichtbar, dass Strom nicht immer gleich viel wert ist: Besonders im Winter, wenn weniger Sonnenenergie zur Verfügung steht, steigt voraussichtlich der Marktwert. Umgekehrt lohnt es sich, im Sommer möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen.

Einspeisung reduzieren, Eigenverbrauch maximieren
Neben den neuen Rückliefertarifen bringt das Stromgesetz auch Regeln zur sogenannten Netzabriegelung. Demnach dürfen die Netzbetreibenden die Einspeisung begrenzen, um das Netz zu entlasten. Vorgesehen ist, dass Photovoltaikanlagen höchstens 70 Prozent ihrer möglichen Maximalleistung ins Netz einspeisen.
Während die Details dazu derzeit juristisch ausgearbeitet werden, hat die Elektra bereits letztes Jahr ein Produkt entwickelt, das auf Freiwilligkeit setzt – und diese belohnt. Bei TOP-40 beträgt die Begrenzung 60 Prozent. Die Betreibenden der Anlage verzichten dadurch zwar darauf, bis zu sechs Prozent ihres Jahresertrags ins Netz einzuspeisen, erhalten dafür aber rund acht Prozent höhere Rückvergütungen. So profitieren sie finanziell und entlasten gleichzeitig das Netz. Eine Win-win-Situation. Für diese innovative Idee hat das Bundesamt für Energie die Elektra mit dem Energiepreis Watt d’Or ausgezeichnet.
Mit Solarstrom auch die Nachbarn versorgen
Bei TOP-40 macht auch die Familie Solaris mit. Hausfrau Martina lässt seither steuerbare Elektrogeräte wie beispielsweise die Waschmaschine vor allem noch dann laufen, wenn die Sonne scheint. Die intelligente Steuerung sorgt zudem dafür, dass flexible Geräte wie das Elektroauto dann mit Strom versorgt werden, wenn dieser im Überschuss vorhanden ist. Doch an strahlenden Sommertagen produzieren die Solaris trotzdem mehr, als sie selbst brauchen – und auch die Batterie ist schnell geladen. «Es müsste doch möglich sein, unseren Solarstrom mit den Nachbarn zu teilen, die keine eigene Anlage haben», mutmasst Martina. Und sie hat recht. Genau das ist machbar: heute mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder dem virtuellen ZEV, ab 2026 zusätzlich mit der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).
«Klingt interessant – aber aufwendig!», ist Martina Solaris skeptisch. Für sie ist eines klar: Sie hat weder Zeit noch Lust, Excel-Tabellen zu pflegen, Rechnungen auszustellen oder gar Mahnungen zu schreiben. Genau dafür hat die Elektra eine Lösung entwickelt: «elektraeigenstrom» für ZEV und vZEV. Die Elektra erfasst nicht nur die Stromproduktion und den Verbrauch der beteiligten Parteien, sondern übernimmt auch die Abrechnung für sämtliche Teilnehmenden – inklusive Inkasso-Risiko.

Lokal verbrauchen, Geld sparen
Die Familie Solaris hat sich deshalb entschieden: «Das machen wir!» Denn durch die gesetzlichen Neuerungen lohnt sich ihre Solaranlage insbesondere dann, wenn sie mit ihren Nachbarn ihren selbst produzierten Strom lokal verbrauchen, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Mit dem gesparten Geld leisten sich Martina und Patrick gelegentlich ein feines Essen im Restaurant. Die Jungs Fabrice und Lio geniessen derweil einen sturmfreien Abend beim Gamen und Musikhören. Mit Solarstrom von der Batterie.
Die neuen Strompreise fürs Jahr 2026 finden Sie hier.
«Die Fristen sind sportlich»

Herr Gasche, wo lagen für die Elektra die Herausforderungen bei der Umsetzung des Stromgesetzes?
Die Fristen sind sportlich. Wir mussten innerhalb weniger Monate gleich mehrere Neuerungen umsetzen: beispielsweise die Rückliefertarife, die neu nach dem Referenzmarktpreis berechnet werden, oder die neuen Eigenverbrauchsmodelle wie vZEV und LEG, die grundlegende Änderungen
der Messdatenaufbereitung nach sich zogen.
Sie betonen, dass die Elektra flexibel auf die neuen Vorgaben reagiert hat. Was bedeutet das konkret?
Bei den Rückliefertarifen sind wir schrittweise vorgegangen: Seit Anfang 2025 haben wir diese quartalsweise berechnet, bevor sie sich 2026 gemäss den Vorgaben des neuen Gesetzes am Referenzmarktpreis orientieren. Beim Eigenverbrauch haben wir bereits 2023 mit TOP-40 ein Produkt auf den Markt gebracht, das die aktuellen Bestrebungen zur Netzabriegelung vorwegnimmt.
Wir sind stolz darauf, dass uns das BFE für TOP-40 mit dem Watt d’Or ausgezeichnet hat. Einige weitere Schweizer Energieversorger haben in der Zwischenzeit dieses Modell von uns übernommen. Weiter haben wir auf letzten Herbst die Lösung
«elektraeigenstrom» entwickelt.
Was ist das Erfolgsgeheimnis der Elektra?
Das hat viel mit unserer idealen Grösse zu tun: Wir sind klein genug, damit die Wege kurz sind, und gross genug, um viel Know-how im Haus zu haben. Unsere Mitarbeitenden kennen die Abläufe und die Verantwortlichkeiten genau. So können wir schnell und lösungsorientiert reagieren.
Welche weiteren Neuerungen sind in den kommenden Jahren zu erwarten?
Ein Thema, das derzeit diskutiert wird, sind dynamische Tarife. Sie könnten in Zukunft noch stärker an den tatsächlichen Markt- und Netzverhältnissen ausgerichtet sein. Ob und wann das kommt, wird sich noch zeigen. Wir bereiten uns auf jeden Fall schon heute darauf vor.
You've upvoted this article.
You've downvoted this article.