Anteilschein: Aktueller Steuerwert für die Steuererklärung 2025

Information an unsere Genossenschafterinnen und Genossenschafter: Gemäss Mitteilung der Steuerverwaltung beträgt der aktuelle Steuerwert für den Anteilschein, basierend auf der definitiven Veranlagung von 2022, CHF 15’078.–

Bitte prüfen Sie Ihre Veranlagung jeweils auf den korrekten Steuerwert.

Anteilschein: Aktueller Steuerwert für die Steuererklärung 2025

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Netzdienliche Einspeiseregelung

Neue Regeln bei der Einspeisung von Solarstrom

Die Energiewende ist in vollem Gang. Solaranlagen boomen und liefern immer mehr erneuerbaren Strom. Eine positive Entwicklung, die unsere Energie- und Klimaziele unterstützt. Damit das Stromnetz nicht überlastet wird, gibt es eine nationale Einspeiseregelung.

Das Problem: Stau im Netz

Wenn an sonnigen Mittagen alle Solaranlagen gleichzeitig Strom einspeisen, entstehen Leistungsspitzen, die das Stromnetz an seine Grenzen bringen. Es herrscht sozusagen Stau im Netz.

Das Ziel: Stau vermeiden, Platz schaffen im Netz

Leistungsspitzen kappen.

Das bestehende Netzeffizienter nutzen.

Platz schaffen für mehr Solaranlagen und mehr Solarstrom im Netz.

Unnötige Netzausbaukosten vermeiden und Kosten für alle reduzieren.

Alle profitieren, unabhängig davon, ob jemand Solarenergie produziert oder verbraucht.

Die Massnahme

Die netzdienliche Einspeiseregelung sieht vor, dass eine Solaranlage maximal 70 Prozent ihrer installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz einspeist. Die Massnahme ist verpflichtend und betrifft nur die Einspeisung ins Netz am Anschlusspunkt.

Der Eigenverbrauch und die Zwischenspeicherung sind jederzeit uneingeschränkt möglich. Mit dieser Massnahme ist das Thema Netzausbau im Rahmen der Energiewende nicht vom Tisch, aber Anlagenbesitzer*innen unterstützen mit diesem einfachen Eingriff die Netzauslastung. Netzbetreiber können zusätzliche Massnahmen ergreifen, damit das Netz sicher, leistungsfähig und effizient bleibt.

Welche Anlagen sind betroffen?

Die netzdienliche Einspeiseregelung wird ab dem 1. Januar 2026 bei allen Solaranlagen umgesetzt, die neu installiert, angepasst oder erweitert werden.

Betroffen sind:

  • Neue Anlagen, die ab 2026 in Betrieb genommen werden.
  • Bestehende Anlagen, deren Wechselrichter ausgetauscht wird.
  • Bestehende Anlagen, bei einer Anlagenerweiterung (z.B. weitere Panels, Nachrüsten mit einem Batteriespeicher, neuer Wechselrichter, etc).

Ausgenommen sind:

  • Kleine Anlagen mit weniger als 2 kW Leistung

Umsetzungsvariante 1:

Eigenverbrauch optimieren und weiterhin den gesamten produzierten Strom nutzen

Produktion mit 100 Prozent der installierten Leistung möglich.

Einspeisung maximal 70 Prozent der installierten Leistung.

  • Die dynamische Optimierung des Eigenverbrauchs übernimmt ein Energiemanagementsystem (EMS).
  • Der Eigenverbrauch umfasst auch die Zwischenspeicherung und kann zum Beispiel durch einen Boiler, eine Ladestation oder einen Batteriespeicher erfolgen.
  • Das EMS stellt sicher, dass der Strom, der mit mehr als 70 Prozent der Modulleistung produziert wird, für den Eigenverbrauch genutzt wird und nicht ins Netz eingespeist wird.
  • Wer den eigenen Solarstrom intelligent steuert und selbst vor Ort verbraucht, kann nach wie vor den gesamten produzierten Strom nutzen. Mit optimiertem Eigenverbrauch können Produktionsverluste also komplett vermieden oder weiter reduziert werden.

Gut zu wissen: Damit ein EMS den Eigenverbrauch optimieren kann, braucht das EMS eine Messung. Diese Messung kann entweder über einen dafür vorgesehenen, privaten Stromzähler erfolgen oder über die so genannte Kundenschnittstelle am Stromzähler des Netzbetreibers.

Umsetzungsvariante 2:

Ohne Optimierung, Limitierung der Produktion

Produktion mit 70 Prozent der installierten Leistung.

Einspeisung maximal 70 Prozent der installierten Leistung.

Bei dieser Umsetzungsvariante wird die Stromproduktion der Solaranlage fix limitiert:

  • Die Limitierung wird durch eine Einstellung am Wechselrichter vorgenommen.
  • Mit dieser Umsetzungsvariante fällt der Produktionsverlust sehr gering aus. In den meisten Fällen gehen bedeutend weniger als 1 Prozent der Jahresproduktion verloren.
    Das liegt daran, dass eine Solaranlage in der Schweiz nur an wenigen Stunden im Jahr mit mehr als 70 Prozent ihrer installierten Modulleistung Strom produziert.

Die wichtigsten Vorschriften

  • Die Massnahme ist verpflichtend.
  • Allfällige Produktionsverluste werden nicht entschädigt.
  • Der Produktionsverlust darf höchstens 3 Prozent der Jahresproduktion betragen.

Umsetzung und Beratung

Mit einem Setup, das den Eigenverbrauch intelligent steuert, können Anlagenbesitzer*innen die Wertschöpfung ihrer Solaranlage optimieren – auch mit Blick auf andere oder zukünftige Vorgaben und Anreizsysteme.

Die Auswahl der jeweils passenden Lösung ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Anlagenbesitzer*innen lassen sich am besten von ihrem Elektrounternehmen oder ihrem Solarteur beraten. Diese erklären die technischen Möglichkeiten und helfen bei der Auswahl der passenden Lösung.

Mitarbeiter Netze
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Ivica Ivkovic
Fachspezialist Netzservice
+41 31 763 31 45