Zusammenschluss zum Eigenverbrauch – ZEV

Selbst Solarstrom zu produzieren, zahlt sich aus. Ein ZEV bietet Eigentümerinnen und Bewohnern einer Liegenschaft dabei viele ökologische und wirtschaftliche Vorteile. Wollen Sie Solarenergie gemeinsam nutzen? Wir unterstützen Sie dabei mit unseren massgeschneiderten Lösungen.
Hier kommen Sie direkt zum Thema:
Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?
Bei einem ZEV beziehen mehrere Haushalte, gemeinsam Strom von einer vor Ort installierten Solaranlage. Mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) werden Hauseigentümer, Verwalter oder Unternehmer zum Stromlieferanten. Bewohner oder Nachbar profitieren von günstigem Solarstrom aus der direkten Umgebung.

ZEV für Eigentümerinnen und Verwalter
Sie besitzen oder verwalten ein Mehrfamilienhaus, ein Einfamilienhaus oder eine Gewerbeliegenschaft und haben oder wollen eine Solaranlage auf dem Dach? Steigern Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer PV-Anlage mit einem ZEV: Sie beliefern Ihre Mieter oder Nachbarn direkt mit Strom von Ihrer Solaranlage und verbrauchen Ihren Solarstrom vor Ort. Ein ZEV ist die gewinnbringendste Lösung für die maximale Nutzung Ihres Solarstroms.
Vorteile für Eigentümerinnen und Verwalter
Sie erhöhen die Wirtschaftlichkeit Ihrer Liegenschaft und Solaranlage
Die Amortisationszeit Ihrer Solaranlage verkürzt sich durch den ZEV.
Sie erhalten einen besseren Preis für Ihren Strom.
Steigt der Eigenverbrauch, steigt auch die Rendite Ihrer Solaranlage.
Ihr selbst produzierter Solarstrom ist günstiger als der aus dem Stromnetz.
In 3 Schritten zum ZEV
1. Modell wählen
Wir beraten Sie und finden gemeinsam das passende Modell für Ihre PV-Anlage.
2. System installieren
Wir installieren die Hardware und bereiten das System vor.
3. Daten erhalten und abrechnen
Wir übernehmen die Messdatenaufbereitung und, auf Wunsch, auch Abrechnung und Inkasso. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – das ist unser Rundum-sorglos-Paket.
Welches ZEV-Modell passt zu Ihnen?
Wir bieten zwei unterschiedliche Pakete für Verwalterinnen eines ZEV an. Der Unterschied: Bei Modell 2 erledigen wir zusätzlich zur Messdatenaufbereitung auch Abrechnung und Inkasso. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – das ist unser Rundum-sorglos-Paket.
Modell 1: Messdatenaufbereitung
Wir messen mit unserem intelligenten Messdatensystem die Strombezüge aller Teilnehmenden am ZEV. Die Messdaten dienen Ihnen als Basis für die Weiterverrechnung des Stromverbrauchs. Die Abrechnung bzw. das Inkasso des Strombezugs innerhalb des ZEV obliegt Ihnen als Betreiber des ZEV.
Modell 2: Messdatenaufbereitung und Abrechnung
Wir messen mit unserem intelligenten Messdatensystem die Strombezüge aller Teilnehmenden am ZEV direkt von der Photovoltaik-Anlage und aus dem Elektra-Netz. Mit den detaillierten Messdaten erstellen wir genaue Abrechnungen für jeden Teilnehmenden und stellen das Inkasso sicher.
Jetzt beraten lassen
Gerne schildern wir Ihnen, wie Sie mit Solarstrom vom eigenen Dach Ihre Bewohner oder Nachbarn beliefern, welches Modell Ihren Anforderungen entspricht und wie Sie Ihren eigenen ZEV ausgestalten.

Solarrechner: Kosten und Nutzen online berechnen
Mit dem Solarrechner sehen Sie sofort, ob sich eine Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach lohnt. Die Analyse inklusive Richtofferte können Sie als PDF herunterladen.
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«Es ist beeindruckend, wie gut das funktioniert und wie reibungslos alles gebaut wurde.»
Hugo Oeschger, ZEV-Teilnehmer
Unsere Referenzen

ZEV für Bewohnerinnen und Nachbarn
Sie sind Mieter oder besitzen Stockwerkeigentum und möchten Solarstrom vom eigenen Dach beziehen? Ein ZEV macht es möglich. Ergreifen Sie doch die Initiative!
Vorteile für Bewohnerinnen und Nachbarn
Sie beziehen klimaschonenden Solarstrom direkt aus Ihrer Nähe.
Sie helfen mit, die Strategie des Bundes und somit die Schweizer Klimaziele zu erreichen.
Der Solarstrom vom ZEV ist in der Regel günstiger als der aus dem Stromnetz.
Sie sind unabhängiger von steigenden Strompreisen.
In 3 Schritten zum ZEV
1. Mit den Nachbarn sprechen
Finden Sie heraus, ob auch andere Bewohnerinnen oder Nachbarn gemeinsam Solarstrom beziehen wollen.
2. Verantwortlichen ansprechen
Haben mehrere Haushalte Interesse an einer Solaranlage? Ein ZEV würde ermöglichen, den Solarstrom gemeinsam zu nutzen. Sprechen Sie Ihren Vermieter oder Verwalter darauf an.
3. Elektra kontaktieren
Ihr Vermieter, Verwalter oder die Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft kontaktiert die Elektra und profitiert von dem Rundum-sorglos-Paket. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Vorfinanzierung der PV-Anlage.

Solarstrom von der Elektra
Die anderen Bewohner oder Ihr Vermieter sind noch nicht bereit für einen ZEV? Mit elektrasolar+ können Sie dennoch Solarstrom aus der Region beziehen. Auch so leisten Sie einen Beitrag zur Energiewende.
5 Gründe, die für die Elektra sprechen
Wir stellen sicher, dass die Nutzer genau den Ladestrom zahlen, den sie verbrauchen. Dem Vermieter oder Verwalter entsteht kein Mehraufwand für die Verrechnung.
Unser Personal ist topausgebildet, zertifiziert und technisch auf dem neuesten Stand.
Unsere Ladelösung besteht aus einer Basisinstallation und erweiterbaren Ladestationen – Sie können einfach und kostengünstig weitere Ladestationen hinzufügen.
Das integrierte Lastmanagement vermeidet Lastspitzen. Teure Verstärkungen des Hausanschlusses können wir häufig vermeiden.
Unser Strom stammt zu 100 % aus erneuerbaren Quellen. Wenn Sie Ihren eigenen Solarstrom produzieren und zum Laden nutzen wollen, planen wir gerne Ihre individuelle Energielösung.
Weitere Informationen und Downloads zum ZEV
Informationen und Unterlagen zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch finden Sie bei den Downloads.
Ich will eine Solaranlage
Produzieren Sie Ihren eigenen Solarstrom. Mit der Elektra erhalten Sie ein «Rundum-sorglos-Paket»: Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand und sind auch Jahre nach der Installation weiter für Sie da. Vertrauen Sie unserem guten Ruf.

Sie möchten bestimmt wissen, ob sich eine Solaranlage für Sie lohnt. Steht das Dach im richtigen Winkel zur Sonne? Welche Fläche brauche ich für meinen Eigenverbrauch? Mit unserem Solarrechner wissen Sie sofort Bescheid. Und wenn Sie wollen, können Sie gleich online für eine Richtofferte anfragen.
Häufige Fragen: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?
Ein ZEV ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Parteien, die einen Teil ihres Stroms von einer vor Ort installierten Solaranlage beziehen. Mehrere Mieter oder Nachbarn können einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bilden. Der Besitzer der Solaranlage verkauft den selbst produzierten Solarstrom maximal zum Netzstrompreis an die Mieter. Wenn die Solaranlage mehr Strom produziert, als verbraucht wird, wird er automatisch in das Netz der Elektra eingespeist. Wenn mehr Strom verbraucht als von der Solaranlage produziert wird, kommt der zusätzliche Strom weiterhin aus dem Netz der Elektra.
Jeder Eigentümer einer Solaranlage kann den selbst produzierten Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen. Der Solarstrom wird dann ohne Umweg über das Stromnetz verbraucht. Selbstverständlich bleiben Sie weiterhin im Versorgungsnetz der Elektra angeschlossen. Wenn Ihre Produktion grösser ist als der Verbrauch (vor allem an sonnigen Sommertagen), nimmt die Elektra den Strom ab und vergütet diesen. Und wenn die Produktion des Solarstroms nicht ausreicht, um Ihren Verbrauch zu decken (z.B. im Winter oder in der Nacht), können Sie weiterhin Strom von der Elektra beziehen.
Eigenverbrauch ist immer möglich, auch wenn KEV ausbezahlt wird oder die Einmalvergütung bezogen worden ist und auch bei Grossanlagen.
Wie funktioniert Eigenverbrauch?
Ihr Verbrauch und die PV-Produktion müssen gleichzeitig erfolgen – ausser Sie haben einen Stromspeicher. Das heisst, dass Geräte in Ihrem Haus den momentan von der PV-Anlage produzierten Strom direkt verbrauchen können. Der nicht sofort benötigte Strom fliesst als Überschuss ins Netz der Elektra und wird vergütet. Ökonomisch sinnvoller und umweltfreundlicher ist ein ZEV.
Was sind die Vorteile eines ZEV für Bewohnerinnen und Nachbarn?
- Sie beziehen klimaschonenden Solarstrom direkt aus Ihrer Nähe.
- Sie helfen mit, die Energieziele des Bundes zu erreichen.
- Der Solarstrom vom ZEV ist in der Regel günstiger als der aus dem Stromnetz.
- Sie sind unabhängiger von steigenden Strompreisen.
Was sind die Vorteile eines ZEV für Eigentümerinnen und Verwalter?
- Sie erhöhen die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage und Ihrer Liegenschaft.
- Die Amortisationszeit Ihrer Solaranlage verkürzt sich durch den ZEV.
- Sie erhalten einen besseren Preis für Ihren Strom.
- Steigt der Eigenverbrauch, steigt auch die Rendite Ihrer Solaranlage.
- Ihr selbst produzierter Solarstrom ist günstiger als Strom aus dem öffentlichen Netz.
Welche Pflichten hat ein Eigentümer gegenüber den Teilnehmenden am ZEV?
- Als Eigentümer/Verwalter sind Sie für die Energieversorgung der Teilnehmenden am ZEV verantwortlich.
- Sie müssen die Teilnehmenden am Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (z.B. Stockwerkeigentümer, Mieter, Nachbarn) über die Einrichtung und Durchführung des Eigenverbrauchs detailliert informieren und sie insbesondere darauf hinweisen, dass mit Teilnahme am ZEV der Verteilnetzbetreiber nicht mehr für Ihre Grundversorgung zuständig ist.
- Besteht bereits vor der Einrichtung des ZEV ein Miet- oder Pachtverhältnis, müssen Sie als Eigentümer/Verwalter Ihre Mieter darüber informieren, dass sie sich anstelle der Teilnahme am ZEV auch für die Grundversorgung durch die Elektra entscheiden können.
Was muss man bei einem ZEV im Verhältnis mit der Elektra beachten?
Die Eigentümer müssen der Elektra einen Vertreter melden. Er oder sie ist alleiniger Ansprechpartner für die Elektra. Der Vertreter muss der Elektra folgende Schritte binnen 3 Monaten bekanntgeben:
- Bilden des ZEV
- Auflösen des ZEV
- Einsatz eines Speichers und dessen Verwendungszweck
Wie berechnet sich der interne Strompreis für Teilnehmende am ZEV?
Der interne Strompreis setzt sich wie folgt zusammen, abzüglich des Verdiensts aus dem Überschussstrom:
- Anrechenbare Kapitalkosten der Solaranlage
- Kosten für Betrieb und Unterhalt der Solaranlage
- Extern bezogener Strom
- Mess- und Abrechnungsdienstleistung
Kann ein Teilnehmer aus dem ZEV austreten?
Sie können aus einem ZEV austreten, wenn:
- Sie Anspruch auf Marktzugang haben (d.h., Ihr Verbrauch ist grösser als 100 000 kWh/Jahr),
- der Eigentümer eine mangelhafte Versorgungssicherheit mit Strom bietet,
- der ZEV einen nicht gerechtfertigten Preis verlangt.
In diesem Fall stellt die Elektra die Versorgung umgehend sicher.
Bin ich als Teilnehmer am ZEV immer noch Kunde bzw. Kundin der Elektra?
Die einzelnen ZEV-Teilnehmenden sind nicht mehr Kunden der Elektra. Alle Fragen bezüglich der Stromlieferung müssen sie mit dem ZEV-Vertreter klären.
Wie lauten die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben für einen ZEV?
- Die Leistung der PV-Anlage (kWp) muss mindestens 10 % der installierten Anschlussleistung betragen.
- Bestehenden Bewohnerinnen und Bewohnern steht es bei der Einrichtung frei, ob sie am ZEV teilnehmen oder nicht.
- Der Mietvertrag muss einen Zusatz mit den ZEV-Regelungen beinhalten.
- Die durch die Bildung eines ZEV möglichen Renditen müssen zwischen Eigentümer und Bewohner zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
- Die Teilnehmenden müssen verbrauchsgerechte Abrechnungen erhalten.
- Bei einem ZEV über mehrere Häuser muss jedes Haus am gleichen Hausanschlusskasten (HAK) angeschlossen sein.