Herkunftsnachweis (HKN) einfach erklärt
Für jede Kilowattstunde Strom wird ein Herkunftsnachweis (HKN) ausgestellt. Das ist ein Zertifikat, das zeigt, wie und wo der Strom produziert wurde. Der HKN dient als Nachweis, aus welchen Quellen der Strom in der Schweiz stammt.
Was ist ein Herkunftsnachweis?
Ein Kraftwerk oder auch eine Photovoltaik-Anlage produziert zwei Güter: Elektrizität und Herkunftsnachweise. Der HKN ist ein elektronisches Dokument, das bestätigt wie und wo der Strom oder hergestellt wurde. Es gibt auch Informationen über die Technologie und das Herkunftsland. Der HKN sorgt dafür, dass der Strom rückverfolgbar ist und man sicher sein kann, dass er zum Beispiel aus erneuerbaren Quellen stammt.
Wie funktioniert der HKN?
Die Zertifizierungsstelle Pronovo stellt die Herkunftsnachweise aus. Sie garantieren, aus welchem Kraftwerk und aus welcher Energiequelle der Strom kommt. Die HKN werden für verschiedene Stromprodukte eingesetzt und bestätigen deren Herkunft. Wenn Sie eine Solaranlage besitzen, kauft Ihnen die Elektra den HKN ab und vergütet Ihnen so den ökologischen Mehrwert.
Wie wird der HKN gehandelt?
Die HKN kann von Anlagenbetreibenden direkt oder über Händler z.B. an Stromlieferanten weitergegeben werden.
HKN für mehr Nachhaltigkeit
Durch die Stromkennzeichnung können Sie die Produktion des Stroms lückenlos zurückverfolgen. Wenn Sie Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, verbessern Sie Ihre CO2-Bilanz und verringern Ihren ökologischen Fussabdruck. HKN helfen auch, das Umweltengagement eines Unternehmens zu zeigen.
HKN-Verkauf: Schritt für Schritt
1. Voraussetzungen prüfen
Überprüfen Sie, ob Ihre Photovoltaik-Anlage die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Die Photovoltaik-Anlage muss im Versorgungsgebiet der Genossenschaft Elektra, Jegenstorf stehen und den überschüssigen Strom in das Verteilnetz der Elektra einspeisen.
- Die Photovoltaik-Anlage ist in Betrieb und generiert eine Leistung von mindestens zwei Kilowatt.
- Die Photovoltaik-Anlage darf keine Vergütung über das Einspeisevergütungssystem (EVS) und keine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder Mehrkostenfinanzierung (MKF) erhalten.
- Ihre Anlage ist keine Plug-&-Play-Photovoltaik-Anlage.
2. Registrieren
Registrieren Sie Ihre Photovoltaik-Anlage bei pronovo.ch.
3. Beglaubigung
Lassen Sie Ihre Photovoltaik-Anlage beglaubigen. Dazu beauftragen Sie eine Auditorin oder einen Auditor, der beglaubigt Ihre Photovoltaik-Anlage und reicht den Antrag bei Pronovo ein.
4. Bestätigung erhalten
Pronovo bestätigt in der Folge der Elektra, dass Ihre Photovoltaik-Anlage im Herkunftsnachweis-System erfasst wurde. Sie erhalten eine Kopie dieser Bestätigung per E-Mail. Erst ab diesem Zeitpunkt können die Herkunftsnachweise an die Elektra abgetreten werden.
5. Dauerauftrag bei Pronovo erfassen
Ab Erfassungsdatum des Dauerauftrags bei werden die HKN Ihrer Anlage von Pronovo an uns übertragen (dies kann auf Seiten Pronovo durchaus einige Wochen in Anspruch nehmen). Wenn die Bestätigung der Pronovo über den Dauerauftrag der Elektra vorliegt, vergüten wir Ihnen quartalsweise die HKN mit zusätzlichen 2 Rp./kWh.
Der Dauerauftrag kann unter Order Tracking – Login (pronovo.ch) direkt online erstellt werden.
Angaben beim Erfassen des Dauerauftrags:
Empfänger: «Genossenschaft Elektra, Jegenstorf [Händler]» auswählen
Gültig von: tagesaktuelle Datum eingeben (die HKN-Übertragung startet mit Beginn des nächsten Quartals, rückwirkend nicht möglich)
Gültig bis: üblicherweise 12.2099 (= bis auf Widerruf)
Anteil (%): auf 100% belassen (= total eingespeiste Energie/Überschuss)
Transfertext: wird nicht benötigt (optional)
Deklarieren Sie Ihren Sonnenstrom
Häufige Fragen: Solaranlagen, Photovoltaik
Hier kommen Sie direkt zum Thema:
Individuelle Energielösungen: Stromspeicher, Solarthermie, Wärmepumpe, Elektromobilität, Stecker-Solaranlage
Was bringt ein Stromspeicher zusätzlich zur Solaranlage?
Mit einem Stromspeicher können Sie Ihren selbst erzeugten Strom speichern und zeitversetzt nutzen: Zum Beispiel am Abend, wenn die Sonne nicht mehr scheint, der Verbrauch aber am höchsten ist. Oder im Falle einer Netzstörung. Unsere Spezialisten für Energielösungen beraten Sie gerne.
Was ist eine Solarthermieanlage?
Solarthermieanlagen nutzen die Sonne auf einfache, aber effiziente Weise: Sonnenkollektoren ziehen Wärme an, die dann gespeichert wird. Sie können die Wärme nutzen, um Ihr Warmwasser aufzubereiten oder Ihre Heizung zu unterstützen. Dadurch sparen Sie Energiekosten.
Die Systeme lassen sich mit sämtlichen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen, Gas oder Holz/Pellets kombinieren.
Als Komplettanbieterin übernimmt die GUNEP AG alle Schritte für Ihre persönliche Solarthermieanlage – also von der Offerte, Planung, Realisation bis hin zur Inbetriebnahme der Anlage.
Kann ich meine Solaranlage auch mit einer Wärmepumpe kombinieren?
Ihre Solaranlage können Sie auch mit einem Wärmepumpenboiler für Warmwasser oder einer Wärmepumpe für ökologisch beheizte Raumluft kombinieren. Unsere Experten beraten Sie gerne zu einer individuellen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Energielösung.
Eine Stecker-Solaranlage ist eine mobile Solaranlage, die eine maximale Leistung von 600 Watt nicht überschreiten darf. Sie ist zwar nicht bewilligungspflichtig, aber es muss eine Konformitätserklärung (vom Hersteller) vorliegen und sie muss dem Netzbetreiber gemeldet werden. Daraufhin erhalten Sie – wenn noch nicht vorhanden – einen Stromzähler, der nebst dem Stromverbrauch auch die zurückgelieferte Energie ins öffentliche Stromnetz messen kann.
Wie melde ich meine Stecker-Solaranlage der Elektra?
Senden Sie uns direkt nach Inbetriebnahme ein E-Mail an meldewesen@elektra.ch mit Ihrer Kunden-Nr., Name, Adresse (Ort, an dem Anlage angeschlossen ist), Telefonnummer und einer Kopie des Datenblatts mit den technischen Angaben zur Stecker-Solaranlage.
Einmalvergütung (EIV) und Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
Was ist eine Einmalvergütung (EIV)?
Mit einer Einmalvergütung erhalten Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen werden in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt: Einmalvergütungen für kleine PV-Anlagen (KLEIV) mit einer Leistung ab 2 kWp und weniger als 100 kWp und Einmalvergütungen für grosse Photovoltaik-Anlagen (GREIV) mit einer Leistung ab 100 kWp.
Die Einmalvergütung ist eine einmalige Investitionshilfe, die maximal 30 Prozent der Investitionskosten einer Solaranlage deckt und von Pronovo im Auftrag des Bundesamts für Energie an den Besitzer einer Solaranlage ausgezahlt wird.
Wie melde ich mich für die Einmalvergütung (EIV) an?
Im Pronovo-Kundenportal können Sie Ihr Gesuch papierlos bei Pronovo AG einreichen. Alle Formulare werden im Kundenportal erstellt oder können heraufgeladen werden.
Wie hoch wäre meine Einmalvergütung (EIV)?
Eine Übersicht finden Sie auf der Seite von Pronovo. Im Tarifrechner können Sie dann den entsprechenden Betrag berechnen.
Wann werde ich die EIV erhalten?
Aktuell dauert es ca. drei Monate bis die EIV ausbezahlt wird.
An wen sich das Produkt TOP-40 richtet
Wer kann vom Produkt TOP-40 profitieren?
TOP-40 ist ein Produkt für Photovoltaikanlagenbesitzer*innen im Versorgungsgebiet der Elektra, die eine Anlage zwischen 3.7 kWp bis 150 kWp betreiben. Es ermöglicht eine erhöhte Vergütung für eingespeisten Solarstrom, wenn die Einspeisung auf 60% der maximalen DC-Leistung begrenzt wird.
Die Anlage muss von der Pronovo AG beglaubigt sein.
Kann ich das Produkt TOP-40 auch wählen, wenn ich meine Photovoltaikanlagen in einer ZEV betreibe?
Ja, von TOP-40 können alle Kundinnen und Kunden profitieren, unabhängig, ob Eigenverbrauch oder ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch betrieben wird.
Nein, dies ist nicht möglich. Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gilt jeweils als eine Anlage. Die Begrenzung erfolgt über die gesamte Anlageleistung.
Ja, das Produkt TOP-40 und Überwachung erfolgt je Anlage.
Ja, TOP-40 ist unabhängig vom Stromabnehmer/-Lieferanten.
TOP-40: Einspeisebegrenzung
Wie wird die maximale Anschlussleistung berechnet?
Die Berechnung stützt sich auf die effektiv installierte DC-Leistung der Photovoltaikmodule gemäss der Anlagebeglaubigung von Pronovo. Am Anschlusspunkt dürfen Betreiber maximal 60 % dieser Leistung einspeisen. Beispiel:
Installierte DC-Leistung: 10 kWp
Begrenzung auf 60 % am Anschlusspunkt → 6 kW
In diesem Beispiel speist die Anlage am Anschlusspunkt höchstens 6 kW ein
Wie kann ich die Einspeisebegrenzung einrichten?
Die technische Umsetzung ist in der Regel problemlos, hängt jedoch von der vorhandenen Installation (Wechselrichter, Messung, Energiemanagementsystem) ab. Im Grundsatz gibt es drei Umsetzungsmöglichkeiten:
- Dimensionierung Wechselrichter
- Abriegelung Wechselrichter (softwareseitig)
- Intelligente Steuerung
Für die Umsetzung wenden Sie sich an den Installateur oder die Planerin Ihrer Anlage.
Wer ist für die Einspeisebegrenzung zuständig?
Die Einspeisebegrenzung liegt in Verantwortung der Eigentümerin. Die Elektra installiert keine Steuerung. Für die Umsetzung wenden Sie sich an den Installateur oder die Planerin Ihrer Anlage.
TOP-40: Messung und Abrechnung
Wie werden die Daten gemessen?
Für die Messung und Abrechnung ist der Einbau eines Smart Meters notwendig. Die Kosten für den Smart Meter und dessen Installation übernimmt wie bisher Elektra.
Ab wann erhalte ich das zusätzliche Produkt TOP-40?
Wenn Sie sich bis zum Ende des jeweiligen Quartals anmelden, erhalten Sie ab dem nächsten Quartal das Produkt TOP-40. Neuanlagen erhalten TOP-40 ab Inbetriebnahme der Anlage, sofern die Anmeldung mit der Installationsanzeige erfolgt ist.
Der Smart Meter ermittelt die Leistung pro Viertelstunde am Anschlusspunkt. Auf Basis dieses Lastprofils wird die Überwachung eingerichtet. Die definierte maximale Leistung für die Rückspeisung darf in keinem Zeitpunkt überschritten werden.
Wie erfolgt die Vergütung von TOP-40?
Der Ansatz der Vergütung für TOP-40 ist auf 8 % des Rückliefertarifs «Vergütung Einspeisung aus erneuerbaren Quellen» festgelegt und wird auf Basis der gesamten eingespeisten Energiemenge in das Netz der Elektra berechnet. Die Vergütung erfolgt quartalsweise.
TOP-40: Änderungen und Kündigung
Ich möchte nicht mehr vom Produkt TOP-40 profitieren. Was muss ich tun?
Die Vertragskündigung ist jeweils bis zum Ende des Jahres mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten möglich. Eine erneute Leistungserhöhung muss anhand eines technischen Anschlussgesuches TAG der Elektra eingereicht werden. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die Elektra überprüft und freigegeben. Es steht der Elektra frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation es erfordert.
Was passiert, wenn ich die Begrenzung auf 60 % nicht einhalte?
Die Überwachung der maximal zulässigen Leistung wird laufend durch die Elektra überwacht. Bei allfälligen Überschreitungen werden Sie quartalsweise per E-Mail informiert. Folglich wird das Produkt TOP-40 für diesen Zeitraum eingestellt. Im Falle einer zweiten Überschreitung wird der Vertrag aufgelöst und die Kundin oder der Kunde muss eine erneute Leistungserhöhung bei der Elektra beantragen. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die Elektra überprüft und freigegeben. Es steht der Elektra frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation es erfordert.
Herkunftsnachweis (HKN)
Was ist ein Herkunftsnachweis (HKN)?
Die von Pronovo ausgestellten Herkunftsnachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms. Sie zeigen also auf, aus welchem Kraftwerk und aus welcher Energiequelle der Strom stammt. Diese HKN werden dann für die entsprechenden Stromprodukte (z.B. elektrasolar+) eingesetzt und bestätigen deren Herkunft. Die HKN einer Solaranlage haben einen Wert (= ökologischer Mehrwert), den wir Ihnen vergüten, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt.
Den HKN pro Stromprodukt finden Sie unter Downloads.
Was ist der ökologische Mehrwert?
Der ökologische Mehrwert ist der Wert, den die HKN einer Solaranlage haben aufgrund der verwendeten erneuerbaren Energiequelle. Die Elektra vergütet den ökologischen Mehrwert des von Ihnen eingespeisten Stroms, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt.
Vergütet die Elektra den Herkunftsnachweis (HKN)?
Ja, wir vergüten den HKN Ihres eingespeisten Stroms, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt. Erfassen Sie dazu den Dauerauftrag bei Pronovo.
Nebst dem Dauerauftrag bei Pronovo benötigen Sie keinen separaten Vertrag mit Elektra.
Was muss ich berücksichtigen, wenn ich den HKN mittels Pronovo-Dauerauftrag der Elektra übertrage?
- Bevor Sie den HKN mittels elektronischem Dauerauftrag erfassen können, müssen Sie die Anlagen-Beglaubigung bei Pronovo einreichen. Sobald Sie die E-Mail-Bestätigung von Pronovo erhalten, dass die HKN ausgestellt werden, können Sie den Dauerauftrag im Pronovo-Portal erfassen.
- Nachdem Sie den Dauerauftrag erfasst haben, erhält die Elektra eine entsprechende Info-Mail und wird künftig die Vergütung an Sie ausrichten.
- Angaben beim Erfassen des Dauerauftrags:
Empfänger: «Genossenschaft Elektra, Jegenstorf [Händler]» auswählen
Gültig von: tagesaktuelle Datum eingeben (die HKN-Übertragung startet mit Beginn des nächsten Quartals)
Gültig bis: üblicherweise 12.2099 (= bis auf Widerruf)
Anteil (%): auf 100% belassen (= total eingespeiste Energie/Überschuss)
Transfertext: wird nicht benötigt (optional)
Kann ich den Herkunftsnachweis (HKN) verkaufen?
Den HKN können Sie entweder der Elektra übertragen und verkaufen, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt. Sie können den HKN auch selbst über eine sogenannte Ökostrombörse (Handelsplattform im Internet) anbieten.
Eigenverbrauch
Sowohl im Einfamilienhaus wie auch im Mehrfamilienhaus können Sie selbst produzierten Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen. Der Solarstrom wird ohne Umweg über das Stromnetz verbraucht. Selbstverständlich bleiben Sie weiterhin am Versorgungsnetz der Elektra bzw. Ihres Energieversorgers angeschlossen. Wenn Ihre Produktion grösser ist als der Verbrauch (vor allem an sonnigen Sommertagen), nimmt die Elektra bzw. Ihr Energieversorger den Strom ab und vergütet diesen. Und wenn die Produktion des Solarstroms nicht ausreicht, um Ihren Verbrauch zu decken (z.B. im Winter oder in der Nacht), können Sie weiterhin Strom von der Elektra bzw. Ihrem Energieversorger beziehen.
Eigenverbrauch ist immer möglich, auch wenn KEV ausbezahlt wird oder die Einmalvergütung bezogen worden ist und auch bei Grossanlagen.
Wie funktioniert Eigenverbrauch?
Ihr Verbrauch und die PV-Produktion müssen gleichzeitig erfolgen – ausser Sie haben einen Stromspeicher. Das heisst, dass Geräte in Ihrem Haus den momentan von der PV-Anlage produzierten Strom direkt verbrauchen können. Der nicht sofort benötigte Strom fliesst als Überschuss ins Netz der Elektra bzw. Ihres Netzbetreibers.
Die Elektra bzw. Ihr Energieversorger vergütet nur diesen Überschuss (Strom, HKN).
Wie funktioniert Eigenverbrauch im Mehrfamilienhaus?
Die Besitzer von Mehrfamilienhäusern mit einer Solaranlage, die Wohnungen vermieten, und auch Stockwerkeigentümer können vom Eigenverbrauch profitieren. Sie bilden zusammen einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Der Anlagenbesitzer verkauft den Solarstrom an die Verbraucher zum tieferen Netzstrompreis.
Wenn die Solaranlage mehr Strom produziert, als im Haus verbraucht wird, kann er ins Netz der Elektra bzw. Ihres Netzbetreibers eingespeist werden. Wenn im Haus mehr Strom verbraucht als von der Solaranlage produziert wird, können Sie den Strom weiterhin aus dem Netz der Elektra bzw. Ihres Energieversorgers beziehen.
Brauche ich einen anderen oder einen zusätzlichen Zähler für Eigenverbrauch?
Für den Eigenverbrauch ist im Normalfall ein sogenannter bidirektionaler Zähler nötig, der sowohl die bezogene wie auch die ins Netz eingespeiste Energie separat messen kann.
Kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Abklärung Ihres Anschlusses.
Ist eine Produktions- oder Überschussmessung sinnvoll?
Dies kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Entscheidend ist vor allem, ob Sie einen Teil des von Ihrer Anlage produzierten Stroms selbst verwenden wollen (Eigenverbrauch).
Kann ich von der Produktionsmessung auf Eigenverbrauch wechseln – oder umgekehrt?
Wenn Sie zwischen Produktionsmessung und Eigenverbrauch wechseln wollen, müssen Sie den Zähler von einer Produktions- auf eine Eigenverbrauchsmessung (oder umgekehrt) ändern. Dazu sind Anpassungen der Hausinstallation notwendig – kontaktieren Sie bitte Ihren Elektroinstallateur. Einen Wechsel müssen Sie drei Monate im Voraus der Elektra bzw. Ihrem Netzbetreiber melden.
Kann ich meine Solarenergie auch zeitversetzt nutzen?
Mit einem Stromspeicher können Sie Ihren selbst erzeugten Strom speichern und zeitversetzt nutzen: Zum Beispiel am Abend, wenn die Sonne nicht mehr scheint, der Verbrauch aber am höchsten ist. Oder im Falle einer Netzstörung. Unsere Spezialisten für Energielösungen beraten Sie gerne.
Infos zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Infos zur Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Kosten und Nutzen einer Solaranlage
Ich habe ein Dach mit Nord-, Ost- oder West-Ausrichtung. Lohnt sich eine Solaranlage trotzdem?
Auch auf nicht gegen Süden gerichteten Dächern können Sie lohnende Anlagen installieren, wie Sie in unserem Artikel «Solaranlage mit Ost-West-Ausrichtung» nachlesen können. Für eine individuelle Abklärung Ihrer Situation kontaktieren Sie bitte die GUNEP AG.
Unsere Tarife finden Sie in der Information zur Vergütung für Stromproduzenten.