Förderprogramm für energieeffiziente Geräte
Ihr Haushaltsgerät ist in die Jahre gekommen? Mit einem neuen effizienten Modell senken Sie Ihren Stromverbrauch und erhalten zudem einen Förderbeitrag der Elektra. Ein Austausch lohnt sich jetzt doppelt.
über unseren Programm-Partner topten-ch können Sie den Förderantrag ausfüllen.
Wer ist berechtigt?
Sie profitieren von einem Förderbeitrag von 40 bis 70 Franken, wenn Sie ein bestehendes Haushaltsgerät durch ein neues, energieeffizientes Modell ersetzen. Bezugsberechtigt sind Privatpersonen sowie Liegenschaftsverwaltungen aus dem Elektra Versorgungsgebiet.
Gefördert wird nur der Ersatz eines bestehenden Geräts. Neuanschaffungen ohne Vorgängergerät sind ausgeschlossen. Das ersetzte Gerät muss fachgerecht ausser Betrieb genommen und entsorgt werden.
Wurde der Förderbeitrag bereits durch eine Verkäuferin oder einen Fachpartner vom Kaufpreis abgezogen, kann kein weiterer Antrag gestellt werden.
Was wird gefördert?
Geräte aus folgenden Kategorien sind förderberechtigt:
- Wäschetrockner (Tumbler)
- Waschtrockner (Kombigerät)
- Geschirrspüler
- Kühlschränke
- Kühl-Kombi-Geräte
- Gefrierschränke
- Gefriertruhen
- Dunstabzugshauben
Die Höhe des Beitrags entnehmen Sie dem aktuellen Förderreglement.
So funktioniert’s
Ersetzen Sie eines Ihrer Geräte ab dem 1. Januar 2026 mit einem energieeffizienten Modell aus einer der förderberechtigten Kategorien. Heben Sie den Kaufbeleg auf.
Füllen Sie das Gesuchsformular auf der Website unseres Programm-Partner topten.ch aus.
Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihnen der Förderbeitrag direkt auf Ihr Konto überwiesen.
- Die Förderung gilt nur für Geräte, die nach dem 1. Januar 2026 gekauft wurden.
- Anträge können bis ein halbes Jahr nach dem Kauf eingereicht werden.
- Das Gerät muss ein altes Gerät ersetzen.
- Neuanschaffungen sind nicht förderberechtigt.
Unsere Partner
Um den Ablauf für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, wird das Förderprogramm in Zusammenarbeit mit der BWK, anderen Energieversorgungsunternehmen und topten.ch durchgeführt.
Auf der Online-Vergleichsplattform von Topten finden Privatpersonen und Unternehmen schnell und einfach die ökologischsten Produkte zum besten Preis. Der Fokus liegt auf Energieeffizienz, geringer Umweltbelastung und Qualität. Gelistet werden nur Produkte, die den strengen Topten-Kriterien entsprechen. Topten ist neutral und unabhängig.
Topten kümmert sich um die gesamte operative Umsetzung – von der Prüfung der Gesuche bis zur Auszahlung der Förderbeiträge. Die benötigten finanziellen Mittel steuert die Elektra bei.
Ziel des Förderprogramms
Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Elektra den Ersatz alter, stromintensiver Haushaltsgeräte durch moderne, energieeffiziente Modelle.
Ziel ist eine nachhaltige Reduktion des Stromverbrauchs und damit ein Beitrag zur Umsetzung der nationalen Energieziele im Sinne des Energiegesetzes (Art. 46b EnG).
Häufige Fragen Förderprogramm Energieeffizienz
Ab wann kann ich den Förderbeitrag beantragen?
Sie können Geräte angeben, die Sie seit dem 1. Januar 2026 gekauft haben. Anträge können bis ein halbes Jahr nach der Bestellung eingereicht werden.
Welche Belege muss ich einreichen?
Sie benötigen eine Rechnung, die das Kauf- bzw. Bestelldatum, den Nettopreis und die Lieferadresse ausweist. Bei abweichenden Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten gilt das Bestelldatum als massgebend.
Wie erhalte ich den Förderbeitrag und wie hoch ist dieser?
Laden Sie bei topten.ch Ihre Quittung hoch und füllen Sie das Fördergesuch aus. Einige Elektroinstallateure oder Händlerfirmen ziehen den Beitrag jedoch direkt vom Kaufpreis ab; in diesem Fall müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die Höhe des Beitrags entnehmen Sie dem aktuellen Förderreglement.
Kann ich die Förderung für mehrere Geräte nutzen?
Ja. Sie können für jedes förderberechtigte Gerät, das Sie ersetzen, den Beitrag geltend machen.
Eine Doppelförderung ist nicht zulässig. Zur Vermeidung von Doppelbezügen müssen Gerätetyp, Nettokaufpreis und Kauf-/Bestelldatum auf dem Beleg ersichtlich sein.
Warum werden Waschmaschinen nicht gefördert?
Waschmaschinen sind nicht Teil des Förderprogramms, da bereits heute grösstenteils energieeffiziente Geräte im Einsatz sind.
Warum wurde mein Gesuch abgelehnt?
- Unvollständiges Fördergesuch
- Gesuche für Geräte, die die Förderkriterien nicht erfüllen (z. B. ein Geschirrspüler in der Effizienzklasse «C»)
Was ist die neue Pflicht der Effizienzsteigerung für Stromlieferantinnen?
Ab 2026 gilt in der Schweiz eine neue gesetzliche Vorgabe:
Elektrizitätslieferanten mit einem jährlichen Stromabsatz von mehr als 10 Gigawattstunden (GWh) müssen nachweisen, dass sie aktiv zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen.
Die Zielvorgabe wird vom Bundesrat festgelegt und steigt schrittweise an:
- 2026: 1 % des Stromabsatzes
- 2027: 1.5 %
- ab 2028: 2 %
