Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Ab dem 1. Januar 2026 können Stromproduzierende ihren lokal erzeugten Strom im Quartier verkaufen – dank der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Stromproduzierenden, Verbrauchenden und Speicherbetreibenden. Sie tauschen Strom untereinander aus und können dafür das öffentliche Verteilnetz nutzen.
Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) kann den Kreis der Stromabnehmenden erweitern – je nach Netzsituation und technischen Voraussetzungen. Der lokal produzierte Strom wird innerhalb der Gemeinschaft verteilt. Für diesen Austausch gelten reduzierte Netznutzungskosten. Der Abschlag kann bis zu 40 % betragen, abhängig von der konkreten Netzstruktur.
Ausdehnung
Wie weit sich eine LEG ausdehnen kann, hängt von verschiedenen technischen Voraussetzungen ab. Grundsätzlich müssen alle Teilnehmenden im Netzgebiet der Elektra und im selben Trafokreis angeschlossen sein. Die genaue Ausdehnung richtet sich nach der Struktur des Stromnetzes und kann je nach Situation unterschiedlich ausfallen.

Verhältnis Anschlussleistung
Damit eine LEG gegründet werden kann, muss die Leistung der Stromproduktionsanlagen im Verhältnis zur Anschlussleistung der Verbrauchenden ausreichend hoch sein. Konkret bedeutet das: Die Produktionsleistung muss mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung der Teilnehmenden betragen. Diese Voraussetzung stellt sicher, dass genug lokal erzeugter Strom vorhanden ist, um sinnvoll innerhalb der LEG verteilt zu werden.
Messung
Damit der Stromverbrauch in einer LEG korrekt abgerechnet werden kann, braucht es eine genaue Messung. Dafür werden die Smart Meter der Elektra genutzt. Diese digitalen Stromzähler erfassen alle 15 Minuten, wie viel Strom jede Verbrauchsstelle aus der LEG bezieht und wie viel aus dem öffentlichen Netz kommt.
Anhand dieser Messdaten kann genau berechnet werden, welcher Anteil des Stromverbrauchs aus der LEG stammt und welcher Anteil aus dem Netz bezogen wurde. So ist eine faire und transparente Abrechnung für alle Teilnehmenden möglich. Jede teilnehmende Anlage – ob Produktion, Speicher oder Verbrauchsstelle – muss über eine eigene Messstelle verfügen.
Tarife LEG-Strom
Der Preis für LEG-Strom setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Energiepreis, den die Produzierenden festlegen, und einem reduzierten Netznutzungstarif. Dieser Tarif ist günstiger als der normale, weil der Strom nur innerhalb der LEG verteilt wird. Wie stark der Tarif reduziert wird, hängt davon ab, wie das Stromnetz aufgebaut ist. In der Regel beträgt der Abschlag 40 %. Einige Kosten bleiben jedoch unverändert, zum Beispiel für die Messung, Systemdienstleistungen oder gesetzliche Abgaben. Strom, der aus dem öffentlichen Netz bezogen wird, unterliegt weiterhin den regulären Tarifansätzen der Elektra.
Abrechnung
Der Strom, der innerhalb der LEG zwischen den Teilnehmenden ausgetauscht wird, wird direkt durch die Betreiberin oder den Betreiber der LEG verrechnet. Das bedeutet: Wer Strom aus der LEG bezieht, erhält dafür eine Rechnung von der LEG selbst – nicht von der Elektra. Die Betreiberin oder der Betreiber der LEG legt den Preis für diesen Strom fest und stellt den Teilnehmenden die entsprechenden Beträge in Rechnung.
Den Strom, der aus dem öffentlichen Netz bezogen wird – also nicht aus der LEG stammt – verrechnet weiterhin die Elektra. Dazu gehören auch die Netznutzungskosten und die Messkosten. Diese werden für jede Verbrauchsstelle einzeln berechnet und zu den regulären Tarifansätzen der Elektra abgerechnet.
Rolle der LEG-Betreiberin oder des LEG-Betreiber
Die Betreiberin oder der Betreiber der LEG übernimmt eine zentrale Rolle: Sie oder er organisiert die Gemeinschaft, verwaltet die Teilnehmenden, stellt die Rechnungen für den LEG-Strom aus und ist Ansprechperson gegenüber der Elektra. Diese Rolle kann von einer Privatperson, einer Verwaltung oder einem Dienstleister übernommen werden.
Umsetzung
Die Elektra ist derzeit daran, die Details zur Umsetzung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) vorzubereiten. Technische und organisatorische Grundlagen werden aktuell erarbeitet, damit eine Teilnahme ab dem gesetzlichen Startdatum möglich ist. Anfragen zur konkreten Umsetzung oder zu möglichen LEG-Konstellationen nehmen wir gerne ab Januar 2026 entgegen.
Da noch nicht alle Umsetzungsdetails abschliessend geklärt sind, sind Änderungen vorbehalten. Wir informieren laufend, sobald neue Erkenntnisse oder verbindliche Vorgaben vorliegen.
Häufige Fragen lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Wie wird der LEG-Stromtarif berechnet
Der LEG-Stromtarif setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Energiepreis und dem Netznutzungstarif.
Der Energiepreis wird von den Produzierenden innerhalb der LEG selbst festgelegt. Es gibt dafür keine gesetzlichen Vorgaben – die Preisgestaltung ist Sache zwischen der Produzentin oder dem Produzenten und den Teilnehmenden, die den Strom beziehen.
Der Netznutzungstarif wird durch die Elektra verrechnet. Für den Strom, der innerhalb der LEG ausgetauscht wird, gilt ein reduzierter Tarif. Solange sich alle Teilnehmenden im gleichen Transformatorenkreis befinden und keine Spannungstransformation nötig ist, kann ein Abschlag von bis zu 40 % auf die Netznutzungskosten gewährt werden. Dieser Abschlag betrifft den Grundpreis, den Arbeitstarif und den Leistungstarif. Andere Kosten wie Messung, Systemdienstleistungen, Stromreserve, Netzzuschläge und Abgaben bleiben unverändert.
Wann können LEG gegründet werden?
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) können ab dem 1. Januar 2026 gegründet werden. Ab dann gelten die gesetzlichen Grundlagen, die eine LEG ermöglichen. Weil für die Gründung eine Vorlaufzeit nötig ist – zum Beispiel für die Anmeldung und technische Prüfung – können LEGs frühestens ab dem 1. April 2026 aktiv werden.
Die Elektra bereitet aktuell die Umsetzung vor. Anfragen zur Gründung oder zu den Möglichkeiten einer LEG nehmen wir gerne ab Januar 2026 entgegen. Da noch nicht alle Details abschliessend geklärt sind, sind Änderungen vorbehalten.
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