Lokale Elektrizitätsgemeinschaften

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht Stromproduzent*innen ab 1. Januar 2026 den Verkauf von lokal produziertem Strom im Quartier. Die Möglichkeit eine LEG zu bilden, wird durch die durch die Netztopologie begrenzt, maximal auf ein Gemeindegebiet.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften erweitern für Stromproduzierende den Kreis der möglichen Stromabnehmer*innen auf ein deutlich grösseres Gebiet. Der lokal produzierte Strom kann innerhalb dieser Eigenverbrauchsgemeinschaft verkauft werden. Für die Nutzung des Verteilnetzes zum Stromaustausch werden reduzierte Netznutzungsgebühren fällig.

Ausdehnung

Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann über das Quartier hinaus erfolgen. Die mögliche Ausdehnung der LEG wird durch die Topologie des Verteilnetzes bestimmt. Alle Teilnehmenden müssen sich zudem im Einzugsgebiet der Elektra befinden.

Verhältnis Anschlussleistung

Es gilt ein Verhältnis Produktionsleistung der Anlagen zur Anschlussleistung der Endverbraucher*innen von mindestens 5%.

Messung

Die Zähl- und Messinfrastruktur, also die Smart Meter der Elektra, werden für die Abrechnung des Lokal- und Netzstroms innerhalb einer LEG genutzt.

Tarife LEG-Strom

Der Tarif für den LEG-Strom besteht aus dem durch den Produzenten bestimmten LEG-Energietarif und dem je nach Netzsituation reduzierten Anteil des Netznutzungstarifs (Grundpreis, Arbeits- und Leistungstarif) der Elektra.  Der Netznutzungstarif und den aus dem Netz bezogenen Strom rechnet die Elektra ab. Die Kostenbestandteile Messpreis, Systemdienstleistungen, Stromreserve, Netzzuschläge und Abgaben an das Gemeinwesen erfahren keine Reduktion.

Abrechnung

Der LEG-Betreiber stellt den Teilnehmenden die Rechnung für den lokal konsumierten Strom.

Der Elektra rechnet den aus dem Netz bezogenen Strom, die reduzierten Netznutzungskosten und die Messkosten für jeden Zähler ab.

Häufige Fragen lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Wie wird der LEG-Stromtarif berechnet

Für die Tarifgestaltung in einer LEG gibt es keine abschliessenden Vorgaben. Unter den LEG-Produzent*innen und den LEG-Teilnehmenden kann der jeweilige Abnahmetarif individuell definiert werden.

Wo finde ich LEG-Stromanbietende und Teilnehmende?

Nachbarschaft/ Persönlich oder über Matching-Plattformen.

Wann können LEG gegründet werden?

Die Gründung der LEG wird ab dem 01.01.2026 möglich sein. Bis dahin müssen die Details ausgearbeitet werden.

Kann ich auch private Zähler in einer LEG nutzen?

Nein, für die LEG müssen zwingend Smart Meter der Elektra eingesetzt werden.

Weitere häufige Fragen

Gut informiert mit dem Elektra-Newsletter

Sie sagen uns, was Sie interessiert. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Der Elektra-Newsletter liefert Fakten zu den Trends und Entwicklungen bei Solaranlagen und Ladelösungen für E-Autos. Das Thema Strom kommt auch nicht zu kurz. Ausserdem gibt’s Kurzbeiträge über Elektra-Events in der Region.

Newsletter abonnieren