Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Ab dem 1. Januar 2026 ermöglicht das revidierte Energiegesetz, dass sich Haushalte und Unternehmen innerhalb derselben Gemeinde zu einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zusammenschliessen können. Mit einer LEG kann lokal erzeugter Strom innerhalb eines Quartiers oder einer ganzen Gemeinde gemeinsam genutzt und verkauft werden.
Was ist eine LEG?
Die Möglichkeit, eine LEG zu bilden, hängt von der Netztopologie ab: Alle Teilnehmenden müssen innerhalb derselben Gemeinde liegen, über die lokale Netzinfrastruktur miteinander verbunden sein und einen Smart Meter installiert haben. Es müssen mindestens so viele Produktionsanalgen teilnehmen, dass 5 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden erreicht wird.
Für den in der LEG ausgetauschten Strom wird ein Rabatt auf die Netznutzung gewährt. Dieser beträgt 40 %, wenn alle Teilnehmenden von der gleichen Transformatorstation versorgt werden, und 20 %, wenn aufgrund der räumlichen Verteilung mehrere Transformatorstationen beteiligt sind. Bereits ab einer teilnehmenden Partei, die an einer anderen Transformatorstationen angeschlossen ist, wird der Rabatt für alle in dieser Gemeinschaft auf 20 % reduziert. Der Rabatt gilt ausschliesslich für die Netzkomponenten Wirkenergie, Wirkleistung und Grundpreis, nicht auf Systemdienstleistung Swissgrid, Stromreserve, Zuschlag für solidarisierte Kosten, Gemeindeabgaben, Netzzuschlag oder Messtarif.
Der Strombezug von LEG-Teilnehmenden wird unterschieden zwischen lokal produzierten und verbrauchten LEG-Strom und dem Reststrom aus dem Netz der Elektra. Wird in der LEG nicht genügend Strom produziert, liefert die Elektra den zu den bekannten Tarifen. Die Elektra berechnet beide Anteile mit 15-Minuten-Werten und weist diese den Teilnehmenden separat auf der Rechnung aus. Reststrom wird wie gewohnt verrechnet. Für den LEG-Strom muss der Energiepreis von der LEG-Vertretung festgelegt werden und auch selbst abgerechnet werden. Die Elektra verrechnet auf den LEG-Strom lediglich den Netzpreis mit einem Rabatt auf die Wirkenergie.
Die Elektra bietet derzeit keine Abrechnungslösung für die internen Verrechnungen an.

Vergleichstabelle Eigenverbrauchsmodelle
| Kategorie | ZEV | vZEV | elektraeigenstrom | LEG |
|---|---|---|---|---|
| Grundlegende Definition | Physischer Zusammenschluss von mehreren Verbrauchenden hinter einem HAK | Virtueller Zusammenschluss über Software ohne physische Verbindung | Professionelle Abrechnungslösung für ZEV und vZEV | Virtueller Zusammenschluss ohne physische Verbindung innerhalb einer Gemeinde |
| Gesetzliche Grundlage | Energiegesetz (EnG) seit 2018 | Revidiertes Energiegesetz (Mantelerlass) ab 01.01.2025 | Basiert auf VNB-Praxismodell | Revidiertes Energiegesetz (Mantelerlass) ab 01.01.2026 |
| Ausdehnung |
Alle hinter demselben Anschlusspunkt (HAK) Ein ZEV kann mit allen Parteien, welche sich hinter demselben Anschlusspunkt (Hausanschlusskasten) befinden, d.h. meist innerhalb eines Gebäudes (z.B. MFH), gebildet werden. |
Alle hinter demselben Netzanschlusspunkt Für den vZEV können die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt für den Austausch des lokalen Stroms genutzt werden. Alle Teilnehmende müssen am gleichen Verknüpfungspunkt (z.B. an der gleichen Verteilkabine) angeschlossen sein. |
Alle hinter demselben Netzanschlusspunkt Für elektraeigenstrom können die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt wie beim vZEV auch für den Austausch des lokal produzierten Stroms genutzt werden. |
Innerhalb derselben Gemeinde und Netzebene. Nutzung der Netzinfrastruktur über mehrere Transformatorstationen möglich. |
| Produktionsanteil | Produktionsleistung mindestens 10 % der Anschlussleistung | Produktionsleistung mindestens 10 % der Anschlussleistung | Produktionsleistung mindestens 10 % der Anschlussleistung | Produktionsleistung mindestens 5 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden |
| Vertragsverhältnis | Zwischen Elektra und ZEV als ein Endkunde. ZEV-Vertretung mit Teilnehmende (Privatrecht) |
Zwischen Elektra und vZEV als ein Endkunde. vZEV-Vertretung mit Teilnehmende (Privatrecht) |
Wie bis anhin zwischen Elektra und jedem einzelnen Teilnehmenden |
Für den Reststrom und Rücklieferung ins Netz: Wie bis anhin zwischen Elektra und jedem einzelnen Teilnehmenden. Für den LEG-Strom zwischen der LEG-Vertretung und jedem einzelnen Teilnehmenden. |
| Messung | Privatmessungen: Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmenden und der Produktion liegt in der Verantwortung der ZEV-Vertretung. Allein der Hauptzähler für den Gesamtverbrauch des ZEV und der Produktionszähler (bei Anlagen > 30 kVA) wird vom VNB gestellt. | Messung durch Elektra: Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmenden und der Produktion liegt in der Verantwortung der Elektra, welche den virtuellen Messpunkt berechnet. | Messung durch Elektra: Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmenden und der Produktion liegt in der Verantwortung der Elektra, welche den virtuellen Messpunkt berechnet und die Anteile viertelstündlich auf die Teilnehmende aufschlüsselt. | Messung durch Elektra: Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmenden und der Produktion liegt in der Verantwortung der Elektra, welche den virtuellen Messpunkt berechnet und die Anteile viertelstündlich auf die Teilnehmende aufschlüsselt. Der LEG- und Reststrom wird einzeln ausgewiesen. |
| Abrechnung |
Selbst organisiert durch ZEV-Vertretung: Der VNB stellt der ZEV-Vertretung die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom und die Messkosten für die VNB-Zähler. Die Ausgestaltung und Abrechnung der internen Modalitäten obliegen der ZEV-Vertretung. |
Selbst organisiert durch vZEV-Vertretung: Der VNB stellt der vZEV-Vertretung die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom und die Messkosten für die VNB-Zähler. Die Ausgestaltung und Abrechnung der internen Modalitäten obliegen der vZEV-Vertretung. |
Professionell durch Elektra: Die Elektra stellt den Teilnehmenden ihren konsumierten Strom aus lokaler Produktion und aus dem Netz individuell in Rechnung. Bei elektraeigenstrom wird der Eigenstrom (innerhalb der Gemeinschaft produzierter und verbrauchter Strom) zu 80 % des Tarifs des Standardprodukts «all in», das sich aus den Komponenten elektraaqua+, Arbeitspreis elektra b und Bundesabgaben zusammensetzt, verrechnet. |
Die Elektra verrechnet nur Reststrom und den Netzanteil des LEG-Stroms sowie den Messtarif. Für die Energieabrechnung des LEG-Stroms ist die LEG-Verantwortung zuständig. Die Elektra liefert je Anteil die 15 Min Messwerte für jeden teilnehmende Partei. |
| Tarife | Der ZEV wird vom VNB als ein Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmenden entscheiden. | Der vZEV wird vom VNB als ein Endverbraucher behandelt, d.h. der vZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmenden entscheiden. | Teilnehmende bleiben Elektra-Kunde und können ihr gewünschtes Elektra-Stromprodukt wählen. | Teilnehmende bleiben Elektra-Kunde und können ihr gewünschtes Elektra-Stromprodukt wählen für den Reststrom. Die Konditionen für den LEG-Strom wird durch die LEG-Verantwortung definiert. |
| Initialkosten | Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines ZEV, zusätzliche Kosten für private Zähler und Installation der Messinfrastruktur. | Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines vZEV, Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler. | Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler. Einmalige Kosten für die Einrichtung von Pauschal CHF 450 pro elektraeigenstrom-Gemeinschaft. | Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung einer LEG, Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler. |
| Betriebskosten | Administrationskosten für die Verwaltung eines ZEV, Mess-, Abrechnungs- und Inkassokosten. | Administrationskosten für die Verwaltung eines vZEV, Abrechnungs- und Inkassokosten. | Dienstleistungsgebühr für die Produzenten von 2 Rp./kWh für den Eigenstrom. Bei Netzbezug fällt keine Dienstleistungsgebühr an. | Administrationskosten für die Verwaltung einer LEG, Abrechnungskosten. |
Informationen für Kundinnen und Kunden, die einer LEG beitreten möchten
Eine LEG ermöglicht es, lokal produzierten Strom im Quartier zu nutzen. Für interessierte Kundinnen und Kunden ist wichtig zu wissen, dass eine LEG als Gemeinschaft organisiert wird. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn eine LEG-Vertretung besteht, welche die Anmeldung übernimmt. Einzelne Kundinnen und Kunden können sich nicht direkt bei der Elektra anmelden. Wer beitreten möchte, sollte zuerst prüfen, ob es bereits eine LEG im eigenen Quartier oder der Gemeinde gibt.
Derzeit kann die Elektra keine öffentliche Übersicht über bestehende LEG zur Verfügung stellen. Falls Sie nicht wissen, ob bereits eine LEG existiert, empfehlen wir, sich an Ihre Nachbarschaft, Eigentümerschaft oder an die Verwaltung zu wenden. Eine automatische Einsicht in bestehende LEG ist nicht möglich. Zudem kann jede LEG-Vertretung selbst über die Eintritte bestimmen und diese zulassen oder verweigern, sofern die Netztopologie entsprechend gegeben ist. Die Elektra kann lediglich Auskunft über die Netztopologie geben, um zu klären, wer grundsätzlich in einer LEG teilnehmen kann und mit welchem Rabatt diese Teilnahme verbunden ist.
Wenn Sie einer bestehenden LEG beitreten möchten, müssen Sie sich an deren Vertretung wenden. Diese entscheidet über eine Aufnahme und reicht die Anmeldung bei der Elektra ein. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn alle technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Checkliste für Beitritt/Gründung einer LEG
Sie können einer LEG grundsätzlich beitreten, wenn
- Eine LEG-Vertretung existiert oder Sie diese Vertretung übernehmen
- Ihr Haushalt oder Betrieb in derselben Gemeinde liegt wie die übrigen Teilnehmenden
- Sie an derselben Netzebene angeschlossen sind
- ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) vorhanden ist
- die LEG-Vertretung Ihre Anmeldung bei der Elektra einreicht
Auf der individuellen Stromrechnung der Elektra werden bei Eintritt in eine LEG der persönliche Reststrombezug und der persönliche LEG-Stromanteil ausgewiesen. Da der interne Energiepreis innerhalb der LEG von der LEG-Vertretung festgelegt wird, ist dieser nicht im Kundenportal ersichtlich. Ebenso wird im Kundenportal nicht angezeigt, wie viel Strom die LEG aktuell insgesamt produziert. Daher ist nicht in Echtzeit ersichtlich, ob aktuell ein Überschuss produziert wird oder nicht. Bei einem Wegzug muss dies der LEG-Vertretung gemeldet werden. Neue Mietparteien werden nicht automatisch Mitglied der LEG. Die LEG-Vertretung muss diese neu anmelden.

Informationen für LEG-Vertretungen – Gründung, Anmeldung und Pflichten
Die LEG-Vertretung spielt eine zentrale Rolle. Sie koordiniert die Bildung der LEG, meldet Teilnehmende an und ab, stellt die internen Regeln auf und kommuniziert mit der Elektra. Einzelne Kundinnen oder Kunden können keine direkten Anmeldungen einreichen. Alle Schritte erfolgen über die Vertretung.
Zur Anmeldung einer LEG benötigt die Elektra vollständig ausgefüllte Unterlagen, unterzeichnete Teilnahmebestätigungen aller Beteiligten. Erst wenn sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen, beginnt die gesetzliche Frist für die Prüfung. Diese umfasst die Überprüfung der technischen Voraussetzungen (Netztopologie, PV-Anteil und Installation der Smart Meter). Fehlende Smart Meter werden durch die Elektra installiert. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, bestätigt die Elektra den Start der LEG. Dieser erfolgt in der Regel auf den nächsten Quartalsbeginn ausser, es wird ausdrücklich ein Start auf ein späteres Quartal gewünscht. Parteien, bei denen der Smart Meter noch installiert werden muss, werden auf den Folgemonat in die LEG aufgenommen. Die Abrechnung wird ab Quartalsbeginn als LEG vorgenommen. Verzögerungen, etwa durch bauliche Gegebenheiten wie asbesthaltige Installationen, werden der Vertretung gemeldet. Eine Aufnahme dieser Partei ist erst nach erfolgreicher Installation des Smart Meters möglich.
Die Vertretung übernimmt innerhalb der LEG mehrere Pflichten:
- Führung der internen Teilnehmendenliste
- Festlegung eines internen Energiepreises
- Organisation der internen Abrechnung für den LEG-Strom
- Koordination sämtlicher Mutationen
Der interne Energiepreis ist notwendig, da die Elektra ausschliesslich den LEG-Stromanteil berechnet, jedoch keine Preisgestaltung dafür übernimmt. Die Gemeinschaft muss daher selbst regeln, wie der lokal produzierte Strom vergütet wird und wie die Kosten für Datenbearbeitung und Verwaltung verteilt werden. Besondere Bedeutung hat die gesetzliche Rabattregelung. Die Reduktion der Netznutzung auf LEG-Strom hängt von der Netzstruktur ab.
Bei Mutationen wie Ein- oder Austritten ist die Vertretung verpflichtet, diese bis Ende des laufenden Monats der Elektra mitzuteilen. Die Vertretung hat zudem sicherzustellen, dass die Mindestanforderungen, insbesondere der PV-Anteil, weiterhin erfüllt bleiben. Sollte dies nicht der Fall sein, setzt die Elektra eine Frist von sechs Monaten, innerhalb derer die Gemeinschaft die notwendigen Anpassungen nachweisen muss.
Die Elektra stellt der LEG-Vertretung periodisch die relevanten 15-Minuten-Zeitreihen bereit. Der interne Austausch zwischen den Mitgliedern wird proportional zum Bezug verteilt. Überschüssige Produktionsenergie, die nicht innerhalb der LEG verbraucht werden kann, wird von der Elektra vergütet. Ab 2026 schweizweit nach dem Referenzmarktpreis mit nach unten abgesicherter Minimalvergütung (Stand Dezember 2025).
Schritt für Schritt zur LEG
1. Vorbereitung und Abklärungen
- Netztopologie prüfen.
- Mindestproduktionsleistung prüfen.
- Teilnehmende auf Smart Meter-Pflicht hinweisen.
– falls nicht vorhanden wird dieser durch die Elektra installiert. - interne Konditionen festlegen.
- prüfen, ob Teilnehmende aktuell im Angebot elektraeigenstrom sind,
– falls ja: Teilnahme erst nach Kündigung möglich
vollständige Liste aller Teilnehmenden mit Unterschrift.
3. Anmeldung der LEG bei der Elektra
- Einreichen der vollständigen Anmeldung durch die LEG-Vertretung.
– nur über die Vertretung möglich, nicht durch einzelne Kund*in. - Übermittlung aller Formulare und Bestätigungen
– Ab diesem Zeitpunkt startet die gesetzliche Prüfungsfrist.
- Sind alle Bedingungen erfüllt.
- falls Smart Meter fehlen wird Installation beauftragt. Bei Verzögerungen wegen Asbest informiert die Elektra die LEG-Vertretung. Die Vertretung entscheidet, ob gewartet oder ohne die betreffende Person gestartet wird.
5. Bestätigung und Start der LEG
- Elektra bestätigt der LEG-Vertretung den Startzeitpunkt.
- Ab Start misst und verrechnet die Elektra LEG-Strom und Reststrom separat.
Aufgaben während des laufenden Betriebs
- Führung der Teilnehmerliste inklusive Mutationen.
- Überwachung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
- interne Abrechnung des LEG-Energiepreises.
Meldung durch die LEG-Vertretung mindestens 3 Monate im Voraus.
Sind Sie an einer LEG interessiert?
Das sind die nötigen Unterlagen dazu:
Häufige Fragen Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Was sind die Unterschiede zwischen vZEV und LEG?
Anders als bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) bleiben die einzelnen Teilnehmenden einer LEG Kundinnen und Kunden der Elektra. Die Teilnehmenden einer LEG haften für ihren individuellen Energiebezug und nicht solidarisch gegenüber der Elektra. Zudem ist die räumliche Ausdehnung bei einer LEG bis zur Gemeindegrenze und bei einem vZEV nur bis zum ersten gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt.
Was sind die Unterschiede zwischen elektraeigenstrom und LEG?
Anders als bei elektraeigenstrom, ist eine LEG- Vertretung notwendig, die sich um die Abrechnung und Rechnungsstellung für den LEG-Strom kümmert sowie die Koordination von Ein- und Austritten. Zudem ist die räumliche Ausdehnung bei einer LEG bis zur Gemeindegrenze und bei elektraeigenstrom nur bis zum ersten gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt.
Wie finde ich heraus, ob es in meinem Quartier bereits eine LEG gibt?
Momentan gibt es keine öffentliche Übersicht. Die LEG-Vertretung muss direkt kontaktiert werden. Alternativ können Sie eine eigene LEG gründen und einen Dienstleister mit der Abrechnung beauftragen.
Kann ich einer LEG beitreten, auch wenn ich keine eigene PV-Anlage habe?
Ja. Auch reine Verbraucherinnen und Verbraucher können teilnehmen.
Brauche ich die Zustimmung der Eigentümerschaft, wenn ich Mietende bin?
Nein, im Gegensatz zu ZEV/vZEV ist dies bei der LEG nicht erforderlich, sofern Sie nicht bereits in einem anderen Zusammenschluss teilnehmen.
Kann ich teilnehmen, auch wenn ich ausserhalb des Dorfkerns wohne?
Nur wenn der Standort innerhalb der Gemeinde liegt und die Netzstruktur die Teilnahme zulässt.
Kann eine teilnehmende Partei elektraeigenstrom und LEG gleichzeitig nutzen?
Nein. elektraeigenstrom muss vor der Teilnahme an einer LEG gekündigt werden.
Wie wird der LEG-Stromtarif berechnet
Für die Tarifgestaltung in einer LEG gibt es keine abschliessenden Vorgaben. Unter den LEG-Produzent*innen und den LEG-Teilnehmenden kann der jeweilige Abnahmetarif individuell definiert werden.
Kann eine teilnehmende Partei einer ZEV oder vZEV gleichzeitig in einer LEG teilnehmen?
Einzelne Teilnehmende einer ZEV oder vZEV können nicht in einer LEG teilnehmen. Da eine ZEV oder vZEV immer als eine Partei betrachtet wird, kann nur das ganze Konstrukt mit dem Gesamtverbrauch beziehungsweise Überschussenergie an der LEG teilnehmen. Die Anmeldung muss durch die Vertretung des ZEV/vZEV erfolgen.
Stellt die Elektra eine Abrechnung für den LEG-Strom aus?
Nein. Die Elektra verrechnet nur den Reststrom sowie die Netznutzungskosten mit einem Abschlag auf gewissen Tarifpositionen. Somit misst die Elektra nur die Menge des LEG-Stroms und stellt diesen Wert zur Verfügung. Die interne Verrechnung des Energieanteils muss die LEG selbst organisieren.
Kann ich auch privater Zähler in einer LEG nutzen?
Nein, für die LEG müssen zwingend Smart Meter vom VNB eingesetzt werden.
Wo erhalte ich meine LEG-Nummer?
Diese Nummer wird von der Elektra nach erfolgreicher Anmeldung an die LEG-Vertretung vergeben.
Wie komme ich als LEG-Vertretung bei Bedarf an die Lastgangdaten meiner LEG?
Eine LEG benötigt einen eigenen EIC-Code, da die LEG-Vertretung im offiziellen SDAT_CH-Datenprozess als eigenständige Marktrolle auftreten muss. Nur so kann die Elektra die viertelstündlichen Messdaten ebIX-konform übermitteln und der lokale Stromhandel korrekt bilanziert werden. Die Beantragung des EIC-Codes erfolgt durch die LEG-Vertretung direkt bei Swissgrid.
Warum braucht eine LEG-Vertretung einen EIC-Code?
Damit die LEG die viertelstündlichen Messdaten von der Elektra erhalten kann. Diese Daten werden im offiziellen Branchenformat SDAT_CH übermittelt, und dafür muss die LEG-Vertretung als eigene Marktrolle eindeutig identifizierbar sein. Das geschieht über einen EIC-Code, der wie eine Adresse für den Datenaustausch funktioniert.
Wer beantragt den EIC-Code für die LEG?
Den EIC-Code beantragt die LEG-Vertretung selbst direkt bei Swissgrid.
Wieso werden LEG-Daten im SDAT_CH-Format übermittelt?
Weil dieses Format in der Schweiz für den sicheren und standardisierten Austausch von Energiedaten vorgeschrieben ist. Die Elektra übermittelt der LEG-Vertretung damit viertelstündliche Verbrauchs- und Einspeisewerte sowie LEG-Stromanteil und Reststrom. Die LEG verwendet diese Daten für die interne Energieabrechnung.
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