Photovoltaik: Ihre Partnerin für Ihre Solaranlage
Wir sind kompetente Partnerin für Solarprojekte und genauso versiert bei Komplettlösungen inkl. Energiemanagementsystem und natürlich mit Ladestation.
GUNEP – die Tochterfirma der Elektra – plant und baut Ihre Solaranlage. Dabei bieten wir Ihnen alles aus einer Hand. Bei der Umsetzung arbeiten wir mit Spezialisten aus der Region zusammen.
Neun Schritte zur Photovoltaik-Anlage
Sie haben sich entschieden, eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) zu bauen? Herzlichen Glückwunsch zu dieser nachhaltigen Entscheidung! Bevor Ihre Anlage Strom ins Netz einspeisen kann, sind einige technische und administrative Schritte erforderlich.
- Was ist zu tun? Das beauftragte Elektrounternehmen teilt der Elektra die technischen Informationen zur Solaranlage mit. Dies erfolgt über das Technische Anschlussgesuch (TAG).
- Entscheid TOP-40: Mit dem Elektra-Produkt optimieren PV-Betreiberinnen und -Betreiber ihren Eigenverbrauch und schonen gleichzeitig das Netz. Den Entscheid für TOP-40 sollten sie bereits zu diesem Zeitpunkt fällen.
- Prüfung durch die Elektra: Die Elektra prüft den Anschluss der Anlage und definiert, falls nötig, Massnahmen für einen Netzanschluss oder -ausbau.
Grundsätzlich bewilligt die Elektra alle Anlagen. PV-Anlagen dürfen ohne zusätzliche Netzbaumassnahmen immer mindestens 2 kW ins Netz einspeisen.
- Was ist zu tun? Das Elektrounternehmen meldet die Anlage verbindlich bei der Elektra an. Die Installationsanzeige (IA) beschreibt den technischen Aufbau der Anlage und enthält die Spezifikationen für die Anpassung des Netzanschlusses.
- Prüfung durch die Elektra: Die Elektra prüft und bestätigt die Installationsanzeige.
- Was ist zu tun? Falls Netzausbaumssnahmen erforderlich sind, erhalten zukünftige PV-Betreiberinnen und -Betreiber von der Elektra eine Netzausbaubestellung und müssen eine Auftragserteilung zurücksenden.
- Planung Netzbauten: Die Elektra plant das Projekt frühzeitig ein und bereitet es vor.
- Baubewilligung: Falls sich die geplante PV-Anlage beispielsweise auf einem denkmalgeschützten Gebäude, ausserhalb einer Bauzone oder an einer Fassade befindet, ist eine Baubewilligung erforderlich.
- Baubeginn PV-Anlage: Der Fachbetrieb (Elektrounternehmen oder Solateurfirma) installiert die Anlage gemäss den vereinbarten technischen Bestimmungen.
- Allfällige Netzbauten: Die Elektra führt parallel die allfällig notwendigen Netzbauten aus. Je nach Arbeitsumfang können diese Arbeiten mehrere Monate beanspruchen.
- Was ist zu tun?: Nach Abschluss der Bauarbeiten und vor der Inbetriebnahme bzw. Werkabnahme der Anlage meldet sich das Elektro-Unternehmen mit einer Apparatebestellung (Stromzähler) bei der Elektra.
- Prüfung durch die Elektra: Die Elektra tauscht, falls erforderlich, den bisherigen Stromzähler aus. Der neue Zähler erfasst, wie viel Strom in das Stromnetz eingespeist und bezogen wird.
- Vertragsanpassungen: Die Elektra passt die Verträge für die PV-Betreiberinnen und -Betreiber an, um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen.
- Wichtiger Hinweis: Die Apparatebestellung ist eine zwingende Voraussetzung für den Rückliefervertrag.
- Was ist zu tun? Die PV-Betreibenden beauftragen ein vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) akkreditiertes Kontrollorgan, welches die Anlage prüft und die Abnahmekontrolle mach.
- Sicherheitsnachweis (Schlusskontrolle): Der Sicherheitsnachweis wird vom Elektrounternehmen ausgefüllt und an die Elektra gesendet.
- Sicherheitsnachweis (Abnahmekontrolle): Das unabhängige Kontrollorgan stellt den Nachweis aus.
- Fristen: Der Nachweis der Abnahmekontrolle ist der Elektra innerhalb von sechs Monaten vorzulegen.
- Werkabnahme: Nach der Werkabnahme darf die PV-Anlage Strom in das Elektra-Netz einspeisen.
- Anlagebeglaubigung: Ein durch Pronovo akkreditiertes Kontrollorgan beglaubigt die Anlage.
- Was ist zu tun? Prüfen Sie in Ihrer Offerte, ob die Solateurfirma oder das Elektrounternehmen die Anmeldung bei Pronovo übernimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, fragen Sie nach, um die Verantwortlichkeit zu klären.
- Gesuch für Einmalvergütung: Die Solateurfirma oder das unabhängige Kontrollorgan reicht über das
Pronovo-Kundenportal ein Gesuch ein.
- Was ist zu tun? Die PV-Betreiberinnen und -Betreiber richten bei Pronovo einen Dauerauftrag für die Herkunftsnachweise (HKN) ein.
- Prüfung durch die Elektra: Pronovo fordert die Elektra per E-Mail auf, den Dauerauftrag zu akzeptieren oder abzulehnen. Wenn die Elektra den Dauerauftrag akzeptiert, erhalten die PV-Betreiberinnen und -Betreiber die zusätzliche Vergütung für die HKN.
- Was ist zu tun? Der Rückliefervertrag mit der Elektra regelt die Vergütung zwischen PV-Betreiberinnen und -Betreibern und der Elektra als Abnehmerin des überschüssigen Stroms sowie der Herkunftsnachweise. Voraussetzung ist die Apparatebestellung (Stromzähler).
- Vergütung: Die Elektra vergütet den in das Stromnetz eingespeisten Strom ab dem Datum der Werkabnahme der Anlage. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise und unabhängig von der Strombezugsrechnung.
- Einmalvergütung: Pronovo bezahlt die beantragten Fördergelder direkt aus
Checkliste: Schritt für Schritt zu Ihrer Solaranlage
Häufige Fragen: Solaranlagen, Photovoltaik und Energielösungen
Hier kommen Sie direkt zum Thema:
Individuelle Energielösungen: Stromspeicher, Solarthermie, Wärmepumpe, Elektromobilität, Stecker-Solaranlage
Was bringt ein Stromspeicher zusätzlich zur Solaranlage?
Mit einem Stromspeicher können Sie Ihren selbst erzeugten Strom speichern und zeitversetzt nutzen: Zum Beispiel am Abend, wenn die Sonne nicht mehr scheint, der Verbrauch aber am höchsten ist. Oder im Falle einer Netzstörung. Unsere Spezialisten für Energielösungen beraten Sie gerne.
Was ist eine Solarthermieanlage?
Solarthermieanlagen nutzen die Sonne auf einfache, aber effiziente Weise: Sonnenkollektoren ziehen Wärme an, die dann gespeichert wird. Sie können die Wärme nutzen, um Ihr Warmwasser aufzubereiten oder Ihre Heizung zu unterstützen. Dadurch sparen Sie Energiekosten.
Die Systeme lassen sich mit sämtlichen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen, Gas oder Holz/Pellets kombinieren.
Als Komplettanbieterin übernimmt die GUNEP AG alle Schritte für Ihre persönliche Solarthermieanlage – also von der Offerte, Planung, Realisation bis hin zur Inbetriebnahme der Anlage.
Kann ich meine Solaranlage auch mit einer Wärmepumpe kombinieren?
Ihre Solaranlage können Sie auch mit einem Wärmepumpenboiler für Warmwasser oder einer Wärmepumpe für ökologisch beheizte Raumluft kombinieren. Unsere Experten beraten Sie gerne zu einer individuellen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Energielösung.
Eine Stecker-Solaranlage ist eine mobile Solaranlage, die eine maximale Leistung von 600 Watt nicht überschreiten darf. Sie ist zwar nicht bewilligungspflichtig, aber es muss eine Konformitätserklärung (vom Hersteller) vorliegen und sie muss dem Netzbetreiber gemeldet werden. Daraufhin erhalten Sie – wenn noch nicht vorhanden – einen Stromzähler, der nebst dem Stromverbrauch auch die zurückgelieferte Energie ins öffentliche Stromnetz messen kann.
Wie melde ich meine Stecker-Solaranlage der Elektra?
Senden Sie uns direkt nach Inbetriebnahme ein E-Mail an meldewesen@elektra.ch mit Ihrer Kunden-Nr., Name, Adresse (Ort, an dem Anlage angeschlossen ist), Telefonnummer und einer Kopie des Datenblatts mit den technischen Angaben zur Stecker-Solaranlage.
Einmalvergütung (EIV) und Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
Was ist eine Einmalvergütung (EIV)?
Mit einer Einmalvergütung erhalten Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen werden in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt: Einmalvergütungen für kleine PV-Anlagen (KLEIV) mit einer Leistung ab 2 kWp und weniger als 100 kWp und Einmalvergütungen für grosse Photovoltaik-Anlagen (GREIV) mit einer Leistung ab 100 kWp.
Die Einmalvergütung ist eine einmalige Investitionshilfe, die maximal 30 Prozent der Investitionskosten einer Solaranlage deckt und von Pronovo im Auftrag des Bundesamts für Energie an den Besitzer einer Solaranlage ausgezahlt wird.
Wie melde ich mich für die Einmalvergütung (EIV) an?
Im Pronovo-Kundenportal können Sie Ihr Gesuch papierlos bei Pronovo AG einreichen. Alle Formulare werden im Kundenportal erstellt oder können heraufgeladen werden.
Wie hoch wäre meine Einmalvergütung (EIV)?
Eine Übersicht finden Sie auf der Seite von Pronovo. Im Tarifrechner können Sie dann den entsprechenden Betrag berechnen.
Wann werde ich die EIV erhalten?
Aktuell dauert es ca. drei Monate bis die EIV ausbezahlt wird.
An wen sich das Produkt TOP-40 richtet
Wer kann vom Produkt TOP-40 profitieren?
TOP-40 ist ein Produkt für Photovoltaikanlagenbesitzer*innen im Versorgungsgebiet der Elektra, die eine Anlage zwischen 3.7 kWp bis 150 kWp betreiben. Es ermöglicht eine erhöhte Vergütung für eingespeisten Solarstrom, wenn die Einspeisung auf 60% der maximalen DC-Leistung begrenzt wird.
Die Anlage muss von der Pronovo AG beglaubigt sein.
Kann ich das Produkt TOP-40 auch wählen, wenn ich meine Photovoltaikanlagen in einer ZEV betreibe?
Ja, von TOP-40 können alle Kundinnen und Kunden profitieren, unabhängig, ob Eigenverbrauch oder ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch betrieben wird.
Nein, dies ist nicht möglich. Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gilt jeweils als eine Anlage. Die Begrenzung erfolgt über die gesamte Anlageleistung.
Ja, das Produkt TOP-40 und Überwachung erfolgt je Anlage.
Ja, TOP-40 ist unabhängig vom Stromabnehmer/-Lieferanten.
TOP-40: Einspeisebegrenzung
Wie wird die maximale Anschlussleistung berechnet?
Die Berechnung stützt sich auf die effektiv installierte DC-Leistung der Photovoltaikmodule gemäss der Anlagebeglaubigung von Pronovo. Am Anschlusspunkt dürfen Betreiber maximal 60 % dieser Leistung einspeisen. Beispiel:
Installierte DC-Leistung: 10 kWp
Begrenzung auf 60 % am Anschlusspunkt → 6 kW
In diesem Beispiel speist die Anlage am Anschlusspunkt höchstens 6 kW ein
Wie kann ich die Einspeisebegrenzung einrichten?
Die technische Umsetzung ist in der Regel problemlos, hängt jedoch von der vorhandenen Installation (Wechselrichter, Messung, Energiemanagementsystem) ab. Im Grundsatz gibt es drei Umsetzungsmöglichkeiten:
- Dimensionierung Wechselrichter
- Abriegelung Wechselrichter (softwareseitig)
- Intelligente Steuerung
Für die Umsetzung wenden Sie sich an den Installateur oder die Planerin Ihrer Anlage.
Wer ist für die Einspeisebegrenzung zuständig?
Die Einspeisebegrenzung liegt in Verantwortung der Eigentümerin. Die Elektra installiert keine Steuerung. Für die Umsetzung wenden Sie sich an den Installateur oder die Planerin Ihrer Anlage.
TOP-40: Messung und Abrechnung
Wie werden die Daten gemessen?
Für die Messung und Abrechnung ist der Einbau eines Smart Meters notwendig. Die Kosten für den Smart Meter und dessen Installation übernimmt wie bisher Elektra.
Ab wann erhalte ich das zusätzliche Produkt TOP-40?
Wenn Sie sich bis zum Ende des jeweiligen Quartals anmelden, erhalten Sie ab dem nächsten Quartal das Produkt TOP-40. Neuanlagen erhalten TOP-40 ab Inbetriebnahme der Anlage, sofern die Anmeldung mit der Installationsanzeige erfolgt ist.
Der Smart Meter ermittelt die Leistung pro Viertelstunde am Anschlusspunkt. Auf Basis dieses Lastprofils wird die Überwachung eingerichtet. Die definierte maximale Leistung für die Rückspeisung darf in keinem Zeitpunkt überschritten werden.
Wie erfolgt die Vergütung von TOP-40?
Der Ansatz der Vergütung für TOP-40 ist auf 8 % des Rückliefertarifs «Vergütung Einspeisung aus erneuerbaren Quellen» festgelegt und wird auf Basis der gesamten eingespeisten Energiemenge in das Netz der Elektra berechnet. Die Vergütung erfolgt quartalsweise.
TOP-40: Änderungen und Kündigung
Ich möchte nicht mehr vom Produkt TOP-40 profitieren. Was muss ich tun?
Die Vertragskündigung ist jeweils bis zum Ende des Jahres mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten möglich. Eine erneute Leistungserhöhung muss anhand eines technischen Anschlussgesuches TAG der Elektra eingereicht werden. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die Elektra überprüft und freigegeben. Es steht der Elektra frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation es erfordert.
Was passiert, wenn ich die Begrenzung auf 60 % nicht einhalte?
Die Überwachung der maximal zulässigen Leistung wird laufend durch die Elektra überwacht. Bei allfälligen Überschreitungen werden Sie quartalsweise per E-Mail informiert. Folglich wird das Produkt TOP-40 für diesen Zeitraum eingestellt. Im Falle einer zweiten Überschreitung wird der Vertrag aufgelöst und die Kundin oder der Kunde muss eine erneute Leistungserhöhung bei der Elektra beantragen. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die Elektra überprüft und freigegeben. Es steht der Elektra frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation es erfordert.
Herkunftsnachweis (HKN)
Was ist ein Herkunftsnachweis (HKN)?
Die von Pronovo ausgestellten Herkunftsnachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms. Sie zeigen also auf, aus welchem Kraftwerk und aus welcher Energiequelle der Strom stammt. Diese HKN werden dann für die entsprechenden Stromprodukte (z.B. elektrasolar+) eingesetzt und bestätigen deren Herkunft. Die HKN einer Solaranlage haben einen Wert (= ökologischer Mehrwert), den wir Ihnen vergüten, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt.
Den HKN pro Stromprodukt finden Sie unter Downloads.
Was ist der ökologische Mehrwert?
Der ökologische Mehrwert ist der Wert, den die HKN einer Solaranlage haben aufgrund der verwendeten erneuerbaren Energiequelle. Die Elektra vergütet den ökologischen Mehrwert des von Ihnen eingespeisten Stroms, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt.
Vergütet die Elektra den Herkunftsnachweis (HKN)?
Ja, wir vergüten den HKN Ihres eingespeisten Stroms, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt. Erfassen Sie dazu den Dauerauftrag bei Pronovo.
Nebst dem Dauerauftrag bei Pronovo benötigen Sie keinen separaten Vertrag mit Elektra.
Was muss ich berücksichtigen, wenn ich den HKN mittels Pronovo-Dauerauftrag der Elektra übertrage?
- Bevor Sie den HKN mittels elektronischem Dauerauftrag erfassen können, müssen Sie die Anlagen-Beglaubigung bei Pronovo einreichen. Sobald Sie die E-Mail-Bestätigung von Pronovo erhalten, dass die HKN ausgestellt werden, können Sie den Dauerauftrag im Pronovo-Portal erfassen.
- Nachdem Sie den Dauerauftrag erfasst haben, erhält die Elektra eine entsprechende Info-Mail und wird künftig die Vergütung an Sie ausrichten.
- Angaben beim Erfassen des Dauerauftrags:
Empfänger: «Genossenschaft Elektra, Jegenstorf [Händler]» auswählen
Gültig von: tagesaktuelle Datum eingeben (die HKN-Übertragung startet mit Beginn des nächsten Quartals)
Gültig bis: üblicherweise 12.2099 (= bis auf Widerruf)
Anteil (%): auf 100% belassen (= total eingespeiste Energie/Überschuss)
Transfertext: wird nicht benötigt (optional)
Kann ich den Herkunftsnachweis (HKN) verkaufen?
Den HKN können Sie entweder der Elektra übertragen und verkaufen, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt. Sie können den HKN auch selbst über eine sogenannte Ökostrombörse (Handelsplattform im Internet) anbieten.
Eigenverbrauch
Sowohl im Einfamilienhaus wie auch im Mehrfamilienhaus können Sie selbst produzierten Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen. Der Solarstrom wird ohne Umweg über das Stromnetz verbraucht. Selbstverständlich bleiben Sie weiterhin am Versorgungsnetz der Elektra bzw. Ihres Energieversorgers angeschlossen. Wenn Ihre Produktion grösser ist als der Verbrauch (vor allem an sonnigen Sommertagen), nimmt die Elektra bzw. Ihr Energieversorger den Strom ab und vergütet diesen. Und wenn die Produktion des Solarstroms nicht ausreicht, um Ihren Verbrauch zu decken (z.B. im Winter oder in der Nacht), können Sie weiterhin Strom von der Elektra bzw. Ihrem Energieversorger beziehen.
Eigenverbrauch ist immer möglich, auch wenn KEV ausbezahlt wird oder die Einmalvergütung bezogen worden ist und auch bei Grossanlagen.
Wie funktioniert Eigenverbrauch?
Ihr Verbrauch und die PV-Produktion müssen gleichzeitig erfolgen – ausser Sie haben einen Stromspeicher. Das heisst, dass Geräte in Ihrem Haus den momentan von der PV-Anlage produzierten Strom direkt verbrauchen können. Der nicht sofort benötigte Strom fliesst als Überschuss ins Netz der Elektra bzw. Ihres Netzbetreibers.
Die Elektra bzw. Ihr Energieversorger vergütet nur diesen Überschuss (Strom, HKN).
Wie funktioniert Eigenverbrauch im Mehrfamilienhaus?
Die Besitzer von Mehrfamilienhäusern mit einer Solaranlage, die Wohnungen vermieten, und auch Stockwerkeigentümer können vom Eigenverbrauch profitieren. Sie bilden zusammen einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Der Anlagenbesitzer verkauft den Solarstrom an die Verbraucher zum tieferen Netzstrompreis.
Wenn die Solaranlage mehr Strom produziert, als im Haus verbraucht wird, kann er ins Netz der Elektra bzw. Ihres Netzbetreibers eingespeist werden. Wenn im Haus mehr Strom verbraucht als von der Solaranlage produziert wird, können Sie den Strom weiterhin aus dem Netz der Elektra bzw. Ihres Energieversorgers beziehen.
Brauche ich einen anderen oder einen zusätzlichen Zähler für Eigenverbrauch?
Für den Eigenverbrauch ist im Normalfall ein sogenannter bidirektionaler Zähler nötig, der sowohl die bezogene wie auch die ins Netz eingespeiste Energie separat messen kann.
Kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Abklärung Ihres Anschlusses.
Ist eine Produktions- oder Überschussmessung sinnvoll?
Dies kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Entscheidend ist vor allem, ob Sie einen Teil des von Ihrer Anlage produzierten Stroms selbst verwenden wollen (Eigenverbrauch).
Kann ich von der Produktionsmessung auf Eigenverbrauch wechseln – oder umgekehrt?
Wenn Sie zwischen Produktionsmessung und Eigenverbrauch wechseln wollen, müssen Sie den Zähler von einer Produktions- auf eine Eigenverbrauchsmessung (oder umgekehrt) ändern. Dazu sind Anpassungen der Hausinstallation notwendig – kontaktieren Sie bitte Ihren Elektroinstallateur. Einen Wechsel müssen Sie drei Monate im Voraus der Elektra bzw. Ihrem Netzbetreiber melden.
Kann ich meine Solarenergie auch zeitversetzt nutzen?
Mit einem Stromspeicher können Sie Ihren selbst erzeugten Strom speichern und zeitversetzt nutzen: Zum Beispiel am Abend, wenn die Sonne nicht mehr scheint, der Verbrauch aber am höchsten ist. Oder im Falle einer Netzstörung. Unsere Spezialisten für Energielösungen beraten Sie gerne.
Infos zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Infos zur Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Kosten und Nutzen einer Solaranlage
Ich habe ein Dach mit Nord-, Ost- oder West-Ausrichtung. Lohnt sich eine Solaranlage trotzdem?
Auch auf nicht gegen Süden gerichteten Dächern können Sie lohnende Anlagen installieren, wie Sie in unserem Artikel «Solaranlage mit Ost-West-Ausrichtung» nachlesen können. Für eine individuelle Abklärung Ihrer Situation kontaktieren Sie bitte die GUNEP AG.
Unsere Tarife finden Sie in der Information zur Vergütung für Stromproduzenten.
Weitere Informationen und Downloads
Informationen und Unterlagen zu Produktionsmessung, Überschussmessung und zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch finden Sie bei den Downloads.
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