Einspeiseregelungen

Leistungsbegrenzung von Solaranlagen

Photovoltaikanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und produzieren immer mehr sauberen Strom. Damit diese Erfolgsgeschichte weitergeht und das Stromnetz auch an sonnigen Tagen zuverlässig funktioniert, müssen hohe Einspeisespitzen gezielt gesteuert werden.

Gemeinsam für ein stabiles Stromnetz

Die Energiewende schreitet rasch voran. Immer mehr Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer produzieren mit ihrer Photovoltaikanlage eigenen, erneuerbaren Strom und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung. Diese Entwicklung ist erfreulich und unterstützt die Energie- und Klimaziele der Schweiz.

Das Problem: Stau im Netz

Mit der wachsenden Zahl von Solaranlagen steigen jedoch auch die Anforderungen an das Stromnetz. Insbesondere an sonnigen Tagen wird zur Mittagszeit sehr viel Solarstrom gleichzeitig ins Netz eingespeist. Dadurch entstehen hohe Leistungsspitzen, die einzelne Netzabschnitte an ihre technischen Grenzen bringen können. Es herrscht sozusagen Stau im Netz.

Das Ziel: Stau vermeiden, Platz schaffen im Netz

Leistungsspitzen kappen.

Leistungsspitzen kappen.

Platz schaffen für mehr Solaranlagen und mehr Solarstrom im Netz.

Unnötige Netzausbaukosten vermeiden und Kosten für alle reduzieren.

Alle profitieren, unabhängig davon, ob jemand Solarenergie produziert oder verbraucht.

Damit die Versorgung weiterhin sicher und zuverlässig bleibt, gelten schweizweit Regeln zur Begrenzung solcher Leistungsspitzen. Die nationale Einspeiseregelung sorgt dafür, dass das Stromnetz auch bei einer zunehmenden Anzahl von Solaranlagen stabil betrieben werden kann.

Die Elektra macht aus der Not eine Tugend und vergütet bei freiwilliger Einspeisereduktion von 40 oder 60 Prozent den eingespeisten Strom mit einem um 8 Prozent höheren Rückliefertarif.

Diese Abregelungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

Netzdienliche Einspeiseregelung TOP-30

  • Abregelung auf 70 % der installierten PVA-Leistung
  • Nationale gesetzliche Vorgabe für alle neuen PV-Anlagen ab 1.1.2026
  • Keine Entschädigung für die verlorene Jahresproduktionsmenge

Elektra-Stromprodukt TOP-40

  • Freiwillige Leistungsbegrenzung auf 60 % der installierten PVA-Leistung
  • Die Elektra vergütet den zurückgespeisten Solarstrom mit 8% höherem Rückliefertarif
  • Voraussetzung für Teilnahme am Förderprogramm Batteriespeicher

Elektra-Stromprodukt TOP-60

  • Freiwillige Leistungsbegrenzung auf 40 % der installierten PVA-Leistung
  • Die Elektra vergütet den zurückgespeisten Solarstrom mit 8% höherem Rückliefertarif
  • Optionale Wahl für höheren Beitrag aus dem  Förderprogramm Batteriespeicher
Förderprogramm Batteriespeicher
Mit einem Batteriespeicher können Sie überschüssigen Solarstrom zwischenspeichern und später nutzen. Dadurch steigt Ihr Eigenverbrauch und Sie profitieren doppelt: von den Vorteilen des Speichers und vom erhöhten Förderbeitrag.