Leistungsbegrenzung von Solaranlagen
Gemeinsam für ein stabiles Stromnetz
Die Energiewende schreitet rasch voran. Immer mehr Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer produzieren mit ihrer Photovoltaikanlage eigenen, erneuerbaren Strom und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung. Diese Entwicklung ist erfreulich und unterstützt die Energie- und Klimaziele der Schweiz.
Das Problem: Stau im Netz
Mit der wachsenden Zahl von Solaranlagen steigen jedoch auch die Anforderungen an das Stromnetz. Insbesondere an sonnigen Tagen wird zur Mittagszeit sehr viel Solarstrom gleichzeitig ins Netz eingespeist. Dadurch entstehen hohe Leistungsspitzen, die einzelne Netzabschnitte an ihre technischen Grenzen bringen können. Es herrscht sozusagen Stau im Netz.
Das Ziel: Stau vermeiden, Platz schaffen im Netz
Leistungsspitzen kappen.
Leistungsspitzen kappen.
Platz schaffen für mehr Solaranlagen und mehr Solarstrom im Netz.
Unnötige Netzausbaukosten vermeiden und Kosten für alle reduzieren.
Alle profitieren, unabhängig davon, ob jemand Solarenergie produziert oder verbraucht.
Damit die Versorgung weiterhin sicher und zuverlässig bleibt, gelten schweizweit Regeln zur Begrenzung solcher Leistungsspitzen. Die nationale Einspeiseregelung sorgt dafür, dass das Stromnetz auch bei einer zunehmenden Anzahl von Solaranlagen stabil betrieben werden kann.
Die Elektra macht aus der Not eine Tugend und vergütet bei freiwilliger Einspeisereduktion von 40 oder 60 Prozent den eingespeisten Strom mit einem um 8 Prozent höheren Rückliefertarif.
Diese Abregelungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
Netzdienliche Einspeiseregelung TOP-30
- Abregelung auf 70 % der installierten PVA-Leistung
- Nationale gesetzliche Vorgabe für alle neuen PV-Anlagen ab 1.1.2026
- Keine Entschädigung für die verlorene Jahresproduktionsmenge
Elektra-Stromprodukt TOP-40
- Freiwillige Leistungsbegrenzung auf 60 % der installierten PVA-Leistung
- Die Elektra vergütet den zurückgespeisten Solarstrom mit 8% höherem Rückliefertarif
- Voraussetzung für Teilnahme am Förderprogramm Batteriespeicher
Elektra-Stromprodukt TOP-60
- Freiwillige Leistungsbegrenzung auf 40 % der installierten PVA-Leistung
- Die Elektra vergütet den zurückgespeisten Solarstrom mit 8% höherem Rückliefertarif
- Optionale Wahl für höheren Beitrag aus dem Förderprogramm Batteriespeicher