Speicherung

Förderprogramm Batteriespeicher

Ab Januar 2027 unterstützt die Elektra Solarstromproduzierende, welche einen neuen Batteriespeicher einbauen oder eine Erweiterung eines bestehenden Speichers durchführen. Der Förderbeitrag beträgt je nach gewählter Leistungsbegrenzung bis zu CHF 5’500.– pro Anlage.

Mehr Solarstrom selbst nutzen und das Stromnetz entlasten

Ein Batteriespeicher speichert überschüssigen Solarstrom für später. So erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauch, reduzieren Einspeisespitzen und entlasten das Verteilnetz.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Bis zu CHF 5’500.– Förderbeitrag für einen neuen oder erweiterten Batteriespeicher
  • Mehr Solarstrom selbst nutzen und den Eigenverbrauch erhöhen
  • Einspeisespitzen reduzieren und das Verteilnetz entlasten
  • Einfaches Fördermodell mit einer Grundpauschale und einem zusätzlichen Bonus
  • Freiwillige Leistungsbegrenzung TOP-40 oder TOP-60 und dadurch höhere Rückliefervergütung
So hoch ist der Förderbeitrag


TOP-40: CHF 1’000.– Grundpauschale
Sie erhalten die Grundpauschale für einen neuen oder erweiterten Speicher ab 5 kWh, wenn Sie TOP-40 dauerhaft einhalten.
Bei TOP-40 dürfen Sie am Anschlusspunkt höchstens 60 Prozent der installierten DC-Leistung Ihrer Photovoltaikanlage ins Netz einspeisen.
Mehr zu TOP-40

Zusätzlicher Bonus mit TOP-60
Mit TOP-60 erhalten Sie zusätzlich CHF 150.– pro kWh neue oder zusätzliche nutzbare Speicherkapazität.
Bei TOP-60 dürfen Sie höchstens 40 Prozent der installierten DC-Leistung ins Netz einspeisen. Der gesamte Förderbeitrag ist inklusive Grundpauschale auf CHF 5’500.– pro Anlage begrenzt.
Mehr zu TOP-60

Beispiele für mögliche Förderbeiträge

Nutzbare neue oder 
zusätzliche Speicherkapazität
 
Förderung mit TOP-40 
(Grundpauschale)
Förderung mit TOP-60 
(Grundpauschale plus Zusatzförderung)
5 kWhCHF 1’000.–1’000.– + (5 x 150.–) = CHF 1’750.–
10 kWhCHF 1’000.–1’000.– + (10 x 150.–) = CHF 2’500.–
15 kWhCHF 1’000.–1’000.– + (15 x 150.–) = CHF 3’250.–
30 kWhCHF 1’000.–1’000.– + (30 x 150.–) = CHF 5’500.–
Mehr als 30 kWhCHF 1’000.–1’000.– + (30 x 150.–) = CHF 5’500.–

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Kundinnen und Kunden mit einer neuen oder bestehenden Photovoltaikanlage im Netzgebiet der Elektra, welche einen Speicher installieren oder diesen erweitern.

Gefördert werden:

  • neue Batteriespeicher
  • Erweiterungen bestehender Speicher
  • mindestens 5 kWh neue oder zusätzliche nutzbare Speicherkapazität
  • Einhaltung von TOP-40 oder TOP-60

Nicht gefördert werden:

  • bestehende Speicher ohne Erweiterung
  • Steckersolaranlagen
  • Anlagen, die bereits aus diesem Programm gefördert wurden

Jede Anlage beziehungsweise jeder massgebende Anschluss- oder Messpunkt kann nur einmal gefördert werden. Bei Erweiterungen zählt nur die zusätzliche Speicherkapazität. Die Erweiterung wird nur gefördert, wenn die bestehende Anlage noch keine Förderung der Elektra erhalten hat.

Technische Voraussetzungen

  • fachgerechte Installation in Kombination mit einer Photovoltaikanlage
  • Energiemanagementsystem oder eine Steuerung im Wechselrichter zur Optimierung des Eigenverbrauchs
  • dauerhafte Einhaltung von TOP-40 oder TOP-60
  • Smart Meter der Elektra
  • Sicherheitsnachweis SiNa
  • Die neue oder zusätzliche nutzbare Speicherkapazität beträgt mindestens 5 kWh.

Ihre Installationsfirma unterstützt Sie bei der korrekten Einstellung und Dokumentation der Anlage. Die Verantwortung für die Einhaltung der maximalen Einspeiseleistung ins Stromnetz von TOP-40 und TOP-60 liegt bei den Anlagenbesitzenden.

Fördergesuch

Das Fördergesuch kann ab 1. Januar 2027 auf dieser Website eingereicht werden (ausschliesslich elektronisch möglich).
Dafür brauchen Sie diese Angaben:

  • Vollständig und korrekt ausgefülltes Fördergesuch
  • SiNa des Batteriespeichers oder der Batterie-Erweiterung
  • Von Anlagenbesitzer unterzeichneter Fördervertrag – Förderprogramm Batteriespeicher Elektra

Stimmt die Installation des Speichers nicht mit dem dafür eingereichten technischen Anschlussgesuch (TAG) überein, muss ein neues TAG eingereicht werden. Die Elektra prüft das TAG. Nach Bewilligung des mit der Installation übereinstimmenden TAG kann das Fördergesuch bearbeitet werden. Je nach Situation muss ein neues Gesuch eingereicht werden.

Links zu Informationen:

Förderbudget und Reihenfolge der Gesuche

Die Fördermittel sind begrenzt und werden nach Eingang der Gesuche vergeben. Ist das Jahresbudget ausgeschöpft, kann die Auszahlung auf das Folgejahr verschoben werden.

Dauer des Förderprogramms

Das Förderprogramm dauert mehrere Jahre, ist aber in der Dauer begrenzt. Das Ende des Förderprogramms und auch die Handhabung mit bereits eingereichten Fördergesuchen werden rechtzeitig im Voraus durch die Elektra über die Webseite bekanntgegeben.

Verpflichtung während zehn Jahren

Der Speicher muss ab Auszahlung des Förderbeitrags mindestens zehn Jahre betrieben und die vereinbarte Leistungsbegrenzung eingehalten werden.

Bei Abweichungen benachrichtigt die Elektra die Eigentümerschaft der PV-Anlage. Die Mehrvergütung von 8% für die Rücklieferung wird für das Quartal mit der Überschreitung der Leistungsbegrenzung unterbunden. Die Eigentümerschaft der PV-Anlage hat die notwendigen Korrekturmassnahmen umgehend einzuleiten. Bleibt die Abweichung bestehen oder tritt sie erneut auf, kann die Elektra die gesamte Rückliefervergütung oder Teile davon verweigern und den Förderbeitrag ganz oder anteilig zurückfordern.

Die verbindlichen Rechte und Pflichten sind im Vertrag zum Förderprogramm festgehalten.

Mitarbeiter GL Markt
Haben Sie Fragen zum Förderprogramm. Ich helfe Ihnen gerne.
Daniel Galli
Projektleiter Unternehmenssteuerung
+41 31 763 31 36

Häufige Fragen Förderprogramm Batteriespeicher

Kann ich für einen bestehenden Batteriespeicher eine Förderung erhalten?

Ein bereits installierter Batteriespeicher ohne Erweiterung wird nicht gefördert. Förderberechtigt sind neue Batteriespeicher sowie Erweiterungen bestehender Speicher.  Bei einer Erweiterung wird nur die zusätzlich installierte nutzbare Speicherkapazität berücksichtigt.

 

Wie gross muss der Batteriespeicher sein?

Die neue oder zusätzlich installierte nutzbare Speicherkapazität muss mindestens 5 kWh betragen.

Gibt es bei TOP-60 auch einen Rückvergütungszuschlag?

Der von TOP-40 bereits bekannte Rückvergütungszuschlag von 8% kommt auch bei TOP-60 zur Anwendung.

Wie oft kann eine Anlage gefördert werden?

Pro Anlage beziehungsweise massgebendem Anschluss- oder Messpunkt wird der Förderbeitrag einmalig ausgerichtet. Eine Zweitförderung ist ausgeschlossen.

Wann wird der Förderbeitrag ausbezahlt?

Die Prüfung, ob die Leistungsbegrenzung eingehalten wird, kann nur in den Sommermonaten geschehen. Daher erfolgen die Prüfung und Auszahlung zweimal jährlich. Ausbezahlt wird in der Regel im nächsten Juni respektive September nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen und der vereinbarten Leistungsbegrenzung.

Fördergesuch mit SiNa und Vertrag eingereicht Elektra prüft Lastgang (Einhaltung TOP-40 oder TOP-60) Förderbetrag wird ausbezahlt
Januar Mai Juni
Februar Mai Juni
März Mai Juni
April Mai Juni
Mai August September
Juni August September
Juli August September
August Mai des Folgejahres Juni des Folgejahres
September Mai des Folgejahres Juni des Folgejahres
Oktober Mai des Folgejahres Juni des Folgejahres
November Mai des Folgejahres Juni des Folgejahres
Dezember Mai des Folgejahres Juni des Folgejahres

Achten sie darauf den SiNa so rasch wie möglich zu erstellen, damit das Fördergesuch umgehend eingereicht werden kann.

Was passiert, wenn das Förderbudget ausgeschöpft ist?

Bewilligte Förderbeiträge können auf das Folgejahr verschoben werden. Massgebend ist die Reihenfolge der eingegangenen Gesuche.

Muss ich die Leistungsbegrenzung dauerhaft einhalten?

Ja. Die vereinbarte Leistungsbegrenzung muss während mindestens zehn Jahren ab Auszahlung des Förderbeitrags eingehalten und bei Nichteinhaltung umgehend durch die Produzierenden korrigiert werden.

Was passiert, wenn ich die Leitungsbegrenzung nicht einhalte?

  • Förderbeitrag noch nicht ausgezahlt: Fördergesuch wird ablehnt.
  • Förderbeitrag erhalten: Rückforderung Förderbeitrag oder Teile davon.

Wann endet das Förderprogramm?

Die Dauer des Förderprogramms Batteriespeicher ist noch nicht festgelegt. Wir informieren rechtzeitig über den Verlauf der Förderung.