Produkt TOP-60
Produkt TOP-60
Mehr Eigenverbrauch. Mehr Entlastung fürs Netz. TOP-60 ist die konsequente Weiterentwicklung der freiwilligen Leistungsbegrenzung. Wer die Einspeisung seiner Photovoltaikanlage stärker begrenzt und dadurch das Stromnetz besonders wirksam entlastet, profitiert weiterhin von einer um 8% höheren Einspeisevergütung. TOP-60 kann nur im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Batteriespeicher gewählt werden und ist die Grundbedingung für die erweiterte Förderung.
Warum TOP-60?
Die Grundlage
Die letzten 60% machen je nach Anlage ca. 10 bis 20 % der Jahresenergie aus. Die um 8% höhere Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom ist ein Anreiz für die freiwillige Leistungsbegrenzung. Der Anteil, den man nicht ins Netz einspeist, wird in der Batterie für sonnenfreie Tageszeiten gespeichert.
Ihre Vorteile
- TOP-60 kann nur in Zusammenhang mit dem Förderprogramm Batteriespeicher gewählt werden.
- 8% höhere Einspeisevergütung
- Beitrag zu einem stabilen Stromnetz
- Weniger Bedarf für kostspielige Netzausbauten
- Ideal in Kombination mit einem Batteriespeicher
- Höherer Eigenverbrauch des eigenen Solarstroms
So funktioniert’s
Die Einspeisung Ihrer Photovoltaikanlage wird auf maximal 40% der installierten Leistung begrenzt. Die Umsetzung erfolgt durch Ihre Installationsfirma oder über das Energiemanagement Ihrer Anlage.
Die nicht eingespeiste Energie können Sie selbst verbrauchen, speichern oder für die Warmwasseraufbereitung und das Laden Ihres Elektrofahrzeugs nutzen.

Häufige Fragen TOP-60
Kann ich auch vom Produkt TOP-60 profitieren ohne Batterieförderung?
Nein, das ist leider nicht möglich.
Erhält eine bestehende Batterie, die von TOP-40 auf TOP-60 wechselt eine Förderung?
Nein – zur Förderung braucht es eine neue Batterie oder eine Erweiterung, welche die Rahmenbedingungen erfüllen.
Ihre Einspeiseleistung bleibt auf 40% der maximalen Leistung Ihrer Anlage begrenzt. Wenn Sie auf TOP-40 oder die nationale netzdienliche Einspeiseregelung (TOP-30) wechseln möchten, ist einen neue Netzberechnung nötig. Dafür müssen Sie ein neues TAG einreichen.
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