Eigenverbrauchsmodelle
Solarenergie boomt – doch ihr volles Potenzial wird oft wirtschaftlich zu wenig genutzt. Eine Photovoltaikanlage erzeugt meist mehr Energie, als der Haushalt nutzen kann. Die nachbarschaftliche Nutzung des lokal produzierten Stroms ist daher eine gute Lösung. Die Elektra bietet verschiedene Eigenverbrauchsmodelle an.
ZEV / vZEV
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mit gemeinsamem Anschlusspunkt
elektraeigenstrom
Das Eigenverbrauchsmodell der Elektra
LEG
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft – Strom über das Verteilnetz lokal nutzen
Zusammenschluss zum Eigenverbauch (ZEV)
Beim ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) nutzen mehrere Parteien – meist im selben Gebäude – gemeinsam den Strom einer Photovoltaikanlage. Die interne Stromverteilung erfolgt über eigene Leitungen, nicht übers öffentliche Netz. Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Parteien und die PV-Anlage am gleichen Hausanschluss angeschlossen sind.
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbauch (vZEV)
Der virtuelle ZEV (vZEV) erweitert seit Anfang 2025 auf Grundlage des revidierten Stromgesetzes das Konzept des ZEV. Dabei sind keine privaten Leitungen zwischen verschiedenen Gebäuden des Zusammenschlusses nötig – der lokal erzeugte Solarstrom wird virtuell über das öffentliche Netz verteilt. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmenden am gleichen Verknüpfungspunkt (zum Beispiel an derselben Verteilkabine) angeschlossen sind.
elektraeigenstrom
«elektraeigenstrom» hat dieselben technischen Voraussetzungen wie ein vZEV, ist aber deutlich einfacher für alle Beteiligten. Denn die Elektra übernimmt hier nicht nur wie beim vZEV die Messung des Stromverbrauchs, sondern erledigt auch die Abrechnung der Stromkosten in der Eigenverbrauchsgemeinschaft. Sie stellt jeder und jedem Teilnehmenden den konsumierten Strom aus lokaler Produktion (Eigenstrom) und aus dem Netz in Rechnung. PVA-Betreiberinnen und -Betreiber erhalten zusätzlich eine Abrechnung ihres produzierten Stroms, der in erster Linie an die Teilnehmenden der Gemeinschaft geliefert wird. Der Überschuss wird ins Stromnetz eingespeist und vergütet.
Blick in die Zukunft: Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Parallel zur Einführung des vZEV wird ab dem 1. Januar 2026 ein weiteres Modell zur gemeinschaftlichen Energieversorgung umgesetzt: die Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Diese ermöglichen es, lokal erzeugten Strom über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu vermarkten. Während sich vZEVs auf den Eigenverbrauch fokussieren, bieten LEG eine Plattform zur Optimierung des Handels mit lokal erzeugtem Strom. Details zur praktischen Umsetzung der LEG werden ab Herbst 2025 bekannt gegeben.

Vergleichstabelle Eigenverbrauchsmodelle
| Kategorie | ZEV | vZEV | elektraeigenstrom | LEG |
|---|---|---|---|---|
| Grundlegende Definition | Physischer Zusammenschluss von mehreren Verbrauchenden hinter einem HAK | Virtueller Zusammenschluss über Software ohne physische Verbindung | Professionelle Abrechnungslösung für ZEV und vZEV | Virtueller Zusammenschluss ohne physische Verbindung innerhalb einer Gemeinde |
| Gesetzliche Grundlage | Energiegesetz (EnG) seit 2018 | Revidiertes Energiegesetz (Mantelerlass) ab 01.01.2025 | Basiert auf VNB-Praxismodell | Revidiertes Energiegesetz (Mantelerlass) ab 01.01.2026 |
| Ausdehnung |
Alle hinter demselben Anschlusspunkt (HAK) Ein ZEV kann mit allen Parteien, welche sich hinter demselben Anschlusspunkt (Hausanschlusskasten) befinden, d.h. meist innerhalb eines Gebäudes (z.B. MFH), gebildet werden. |
Alle hinter demselben Netzanschlusspunkt Für den vZEV können die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt für den Austausch des lokalen Stroms genutzt werden. Alle Teilnehmende müssen am gleichen Verknüpfungspunkt (z.B. an der gleichen Verteilkabine) angeschlossen sein. |
Alle hinter demselben Netzanschlusspunkt Für elektraeigenstrom können die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt wie beim vZEV auch für den Austausch des lokal produzierten Stroms genutzt werden. |
Innerhalb derselben Gemeinde und Netzebene. Nutzung der Netzinfrastruktur über mehrere Transformatorstationen möglich. |
| Produktionsanteil | Produktionsleistung mindestens 10 % der Anschlussleistung | Produktionsleistung mindestens 10 % der Anschlussleistung | Produktionsleistung mindestens 10 % der Anschlussleistung | Produktionsleistung mindestens 5 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden |
| Vertragsverhältnis | Zwischen Elektra und ZEV als ein Endkunde. ZEV-Vertretung mit Teilnehmende (Privatrecht) |
Zwischen Elektra und vZEV als ein Endkunde. vZEV-Vertretung mit Teilnehmende (Privatrecht) |
Wie bis anhin zwischen Elektra und jedem einzelnen Teilnehmenden |
Für den Reststrom und Rücklieferung ins Netz: Wie bis anhin zwischen Elektra und jedem einzelnen Teilnehmenden. Für den LEG-Strom zwischen der LEG-Vertretung und jedem einzelnen Teilnehmenden. |
| Messung | Privatmessungen: Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmenden und der Produktion liegt in der Verantwortung der ZEV-Vertretung. Allein der Hauptzähler für den Gesamtverbrauch des ZEV und der Produktionszähler (bei Anlagen > 30 kVA) wird vom VNB gestellt. | Messung durch Elektra: Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmenden und der Produktion liegt in der Verantwortung der Elektra, welche den virtuellen Messpunkt berechnet. | Messung durch Elektra: Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmenden und der Produktion liegt in der Verantwortung der Elektra, welche den virtuellen Messpunkt berechnet und die Anteile viertelstündlich auf die Teilnehmende aufschlüsselt. | Messung durch Elektra: Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmenden und der Produktion liegt in der Verantwortung der Elektra, welche den virtuellen Messpunkt berechnet und die Anteile viertelstündlich auf die Teilnehmende aufschlüsselt. Der LEG- und Reststrom wird einzeln ausgewiesen. |
| Abrechnung |
Selbst organisiert durch ZEV-Vertretung: Der VNB stellt der ZEV-Vertretung die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom und die Messkosten für die VNB-Zähler. Die Ausgestaltung und Abrechnung der internen Modalitäten obliegen der ZEV-Vertretung. |
Selbst organisiert durch vZEV-Vertretung: Der VNB stellt der vZEV-Vertretung die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom und die Messkosten für die VNB-Zähler. Die Ausgestaltung und Abrechnung der internen Modalitäten obliegen der vZEV-Vertretung. |
Professionell durch Elektra: Die Elektra stellt den Teilnehmenden ihren konsumierten Strom aus lokaler Produktion und aus dem Netz individuell in Rechnung. Bei elektraeigenstrom wird der Eigenstrom (innerhalb der Gemeinschaft produzierter und verbrauchter Strom) zu 80 % des Tarifs des Standardprodukts «all in», das sich aus den Komponenten elektraaqua+, Arbeitspreis elektra b und Bundesabgaben zusammensetzt, verrechnet. |
Die Elektra verrechnet nur Reststrom und den Netzanteil des LEG-Stroms sowie den Messtarif. Für die Energieabrechnung des LEG-Stroms ist die LEG-Verantwortung zuständig. Die Elektra liefert je Anteil die 15 Min Messwerte für jeden teilnehmende Partei. |
| Tarife | Der ZEV wird vom VNB als ein Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmenden entscheiden. | Der vZEV wird vom VNB als ein Endverbraucher behandelt, d.h. der vZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmenden entscheiden. | Teilnehmende bleiben Elektra-Kunde und können ihr gewünschtes Elektra-Stromprodukte wählen. | Teilnehmende bleiben Elektra-Kunde und können ihr gewünschtes Elektra-Stromprodukte wählen für den Reststrom. Die Konditionen für den LEG-Strom wird durch die LEG-Verantwortung definiert. |
| Initialkosten | Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines ZEV, zusätzliche Kosten für private Zähler und Installation der Messinfrastruktur. | Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines vZEV, Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler. | Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler. Einmalige Kosten für die Einrichtung von Pauschal CHF 450 pro elektraeigenstrom-Gemeinschaft. | Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung einer LEG, Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler. |
| Betriebskosten | Administrationskosten für die Verwaltung eines ZEV, Mess-, Abrechnungs- und Inkassokosten. | Administrationskosten für die Verwaltung eines vZEV, Abrechnungs- und Inkassokosten. | Dienstleistungsgebühr für die Produzenten von 2 Rp./kWh für den Eigenstrom. Bei Netzbezug fällt keine Dienstleistungsgebühr an. | Administrationskosten für die Verwaltung einer LEG, Abrechnungskosten. |
Erklärvideo
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