elektraeigenstrom

elektraeigenstrom ist die Abrechnungslösung der Genossenschaft Elektra für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV). Unser Ziel ist es, die Nutzung von lokal erzeugtem Solarstrom zu maximieren und eine transparente, faire Abrechnung zu gewährleisten. Profitieren Sie von niedrigeren Stromkosten und einer höheren Vergütung für selbst erzeugten Strom.
Warum elektraeigenstrom?
Die Verwaltung und Abrechnung von selbst erzeugtem Strom in Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) und virtuellen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (vZEV) kann komplex und zeitaufwendig sein. Die genaue Erfassung der Stromproduktion und des Verbrauchs, die faire Verteilung der Kosten und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erfordern spezialisierte Kenntnisse und zuverlässige Systeme.
Hier kommt elektraeigenstrom ins Spiel. Unsere Lösung übernimmt diese Aufgaben für Sie und bietet eine transparente, faire und effiziente Abrechnung als Dienstleistung. Mit elektraeigenstrom profitieren Sie von einer höheren Vergütung für Ihren selbst erzeugten Strom und niedrigeren Stromkosten, ohne sich um die administrativen Details kümmern zu müssen. Lassen Sie uns die Komplexität für Sie übernehmen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – die Nutzung nachhaltiger Energie.
Unser Abrechnungslösung: elektraeigenstrom
elektraeigenstrom ist die Abrechnungslösung der Genossenschaft Elektra für ZEV und vZEV.
Ab dem 1. Oktober 2025 bieten wir eine transparente und faire Abrechnung für alle Teilnehmenden an. Unsere Lösung basiert auf dem VNB-Praxismodell und ist darauf ausgelegt, die Verwaltung und Abrechnung von selbst erzeugtem Strom so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.
Vorteile Produzentinnen und Produzenten
- Profitieren von einer höheren Vergütung im Vergleich zum Rückliefertarif sowie einer steigenden Rentabilität und schnelleren Amortisationszeit der PV-Anlage.
- Unsere Lösung erfordert keine zusätzlichen Investitionen in teure Messinfrastruktur, da sie auf bestehenden intelligenten Messsystemen basiert.
- Wir übernehmen die Abrechnung für sämtliche Teilnehmenden und die Elektra trägt das Inkasso-Risiko, wodurch kein zusätzlicher administrativer Aufwand für alle Beteiligte entsteht.
Vorteile für Teilnehmende
- Profitieren von einer tieferen Stromrechnung und einer fairen und transparenten Kostenverteilung.
- Teilnehmende bleiben Elektra-Kund*innen und können unterschiedliche Elektra-Stromprodukte nutzen.
- Zudem profitieren sie von tieferen Kosten auf dem Energiebezug aus elektraeigenstrom.
Unsere Abrechnungslösung ermöglicht es, den Eigenstrom zu 80 % des Standardprodukts «all in» zu verrechnen. Dies setzt sich aus den Komponenten elektraaqua+, Arbeitspreis elektra b und Bundesabgaben zusammen. Die Teilnehmenden zahlen somit nur 80 % des Standardtarifs und sparen 20 % der Kosten. Teilnehmende profitieren von einer transparenten und fairen Abrechnung, die auf intelligenten Messsystemen basiert und viertelstündlich die Stromproduktion und den Verbrauch aufzeichnet.
Eigenverbrauchsmodelle ZEV/vZEV/LEG


Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es mehreren Parteien, ihren selbst erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Dies bedeutet, dass Bewohner eines Mehrfamilienhauses den Strom, den sie durch Photovoltaikanlagen erzeugen, gemeinsam verbrauchen können. Der selbst produzierte Strom kann innerhalb zusammenhängender Grundstücke direkt verteilt werden, ohne das öffentliche Stromnetz zu nutzen.
ZEV – wichtig zu wissen!
- Anschlusspunkt (Hausanschlusskasten): Die Teilnehmenden und die Produktionsanlage müssen hinter demselben Anschlusspunkt angeschlossen sein.
- Produktionsleistung: Die Produktionsleistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung am Hausanschlusspunkt betragen.
- Vertragsbasis: Der Zusammenschluss wird gesamthaft als ein Endverbraucher gegenüber der Elektra betrachtet.
- Messung: Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmenden liegt in der Verantwortung der ZEV-Vertretung. Allein der Hauptzähler für den Gesamtverbrauch des ZEV wird durch die Elektra gestellt
- Abrechnung: Die ZEV-Vertretung ist für die interne Abrechnung und Verteilung der Kosten verantwortlich. Elektra stellt der ZEV-Vertretung die Rechnung für den gesamten aus dem Netz konsumierten Strom.
- Anmeldung über Formular der Elektra: Die Anmeldung erfolgt über ein Formular auf der Website der Elektra, und die Nutzungsbedingungen müssen akzeptiert werden.
Hier finden Sie das Anmeldeformular

Was ist ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)?
Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) erweitert das Konzept des ZEV. Hierbei werden die Messdaten der verschiedenen Zähler virtuell zusammengeführt, ohne dass private Leitungen zwischen den einzelnen Verbrauchern*innen notwendig sind. Dies ermöglicht eine flexible Nutzung des selbst erzeugten Stroms, auch wenn die Verbraucher nicht direkt miteinander verbunden sind.
vZEV – wichtig zu wissen!
- Anschlusspunkt: vZEV ist auch hinter demselben Anschlusspunkt möglich. Bei einer vZEV kann jedoch zusätzlich die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt für den Austausch des lokalen Stroms genutzt werden. Alle Teilnehmende müssen am gleichen Verknüpfungspunkt (z.B. an der gleichen Verteilkabine) angeschlossen sein. Infos zur Netztopologie erhalten sie über unser Online-Formular.
- Produktionsleistung: Die Produktionsleistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung am Hausanschlusspunkt betragen.
- Vertragsbasis: Der Zusammenschluss wird gesamthaft als ein Endverbraucher gegenüber der Elektra betrachtet, gleich wie bei einer ZEV.
- Messung: Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmenden liegt in der Verantwortung der Elektra, welche den virtuellen Messpunkt berechnet.
- Abrechnung: Die vZEV-Vertretung ist für die interne Abrechnung und Verteilung der Kosten verantwortlich.
Hier finden Sie das Anmeldeformular

Blick in die Zukunft: Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Parallel zur Einführung des vZEV wird ab dem 1. Januar 2026 ein weiteres Modell zur gemeinschaftlichen Energieversorgung umgesetzt: die Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Diese ermöglichen es, lokal erzeugten Strom über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu vermarkten. Während sich vZEVs auf den Eigenverbrauch fokussieren, bieten LEG eine Plattform zur Optimierung des Handels mit lokal erzeugtem Strom. Details zur praktischen Umsetzung der LEG werdenab Herbst 2025 bekannt gegeben.

Häufige Fragen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV und vZEV)
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ist ein Zusammenschluss mehrerer Parteien, die einen Teil ihres Strombedarfs durch eine vor Ort installierte Solaranlage decken. Der Besitzer oder die Besitzerin der Solaranlage verkauft den selbst produzierten Solarstrom an die teilnehmenden Parteien. Alle Teilnehmenden werden hinsichtlich des Stromverbrauches, wie ein einziger Endverbraucher, behandelt.
Was ist der Unterschied zwischen ZEV und vZEV?
Ein ZEV kann nur hinter dem Anschlusspunkt (Hausanschlusskasten) realisiert werden, während bei einem vZEV die Anschlussleitung bis zum Netzanschlusspunkt genutzt werden kann. Bei einem ZEV erfolgen zudem alle Messungen aller Teilnehmenden privat, während bei einem vZEV weiterhin alle Messungen durch die Elektra durchgeführt werden.
Welche Pflichten hat ein Eigentümer*in gegenüber den Teilnehmenden am ZEV/vZEV?
Ein ZEV/vZEV ist privatrechtlich organisiert, und die beteiligten Parteien können ihre Verträge und Abrechnungen individuell gestalten.
- Als Eigentümer*in/Verwalter*in sind Sie für die Energieversorgung der Teilnehmenden am ZEV/vZEV verantwortlich.
- Sie müssen die Teilnehmenden am Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (z.B. Stockwerkeigentümer, Mieterinnen, Nachbarn) über die Einrichtung und Durchführung des Eigenverbrauchs detailliert informieren und sie insbesondere darauf hinweisen, dass mit Teilnahme am ZEV/vZEV die Elektra nicht mehr für Ihre Grundversorgung zuständig ist.
- Besteht bereits vor der Einrichtung des ZEV/vZEV ein Miet- oder Pachtverhältnis, müssen Sie als Eigentümer*in/Verwalter*in Ihre Mietenden darüber informieren, dass sie sich anstelle der Teilnahme am ZEV/vZEV auch für die Grundversorgung durch die Elektra entscheiden können.
Was muss man bei einem ZEV/vZEV im Verhältnis mit der Elektra beachten?
Die Endverbrauchenden in einem ZEV/vZEV werden hinsichtlich des Elektrizitätsbezugs gemeinsam wie ein einziger Endverbraucher behandelt. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer benennen für die Elektra eine Vertretung. Detaillierte Angaben zur Vertretung des Zusammenschlusses sind mit der Einreichung des Anmeldeformulars der Elektra anzugeben. Informationen betreffend Netzanschluss, Avisierung bei Versorgungsunterbrüchen etc. erfolgen jeweils nur an die Vertretung.
Wie erfolgt die Abrechnung der vZEV und der einzelnen Teilnehmenden?
Die interne Abrechnung der einzelnen Teilnehmenden des ZEV/vZEV obliegt der/dem Vertreter*in der ZEV/vZEV. Die Elektra erstellt eine Abrechnung für die aus dem Netz bezogene Energie, die sowohl die Netznutzung, Abgaben als auch die Energie in der Grundversorgung umfasst. Diese Rechnung wird für die gesamte ZEV/vZEV summiert gestellt. Grundlage für die Rechnungsstellung und Rückvergütung sind bei einem ZEV die über den Messpunkt des Zusammenschlusses am Anschlussobjekt erhobenen Messdaten oder bei einer vZEV die Daten über den virtuellen Messpunkt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Elektra nur die Gesamtabrechnung für die ZEV/vZEV erstellt und die detaillierte Abrechnung auf die einzelnen Teilnehmenden nicht Teil der Abrechnung der Elektra ist.
Wie funktionieren virtuelle Messpunkte und die Abrechnung in einem vZEV?
Die Stromzähler der einzelnen Verbrauchenden werden softwareseitig zu einem virtuellen Verbund zusammengeführt. Smart Meter ermöglichen die Aufzeichnung und Abrechnung der Stromproduktion und des Verbrauchs für jede*n Teilnehmenden.
Bin ich als Teilnehmende am ZEV/vZEV immer noch Kunde bzw. Kundin der Elektra?
Die einzelnen ZEV/vZEV-Teilnehmenden sind nicht mehr Kunden der Elektra. Alle Fragen bezüglich der Stromlieferung müssen sie mit der ZEV/vZEV-Vertretung klären.
Wie wird das Verhältnis – 10 % – der Produktionsleistung zur Anschlussleistung berechnet?
Die Anschlussleistung wird anhand der Sicherungsgrösse im Hausanschlusskasten (HAK) berechnet. Dabei wird die Sicherung in Ampere in Kilowatt (kW) umgerechnet. Ein typisches Einfamilienhaus hat eine 40 Ampere Sicherung, was einer Leistung von 28 kW entspricht. Für die Bildung eines vZEV muss die Summe der Produktionsleistung aller PV-Anlagen mindestens 10 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden des Zusammenschlusses betragen.
Berechnungsbeispiel: Angenommen, drei Einfamilienhäuser nehmen an einem vZEV teil. Jedes Haus ist mit einer 40 Ampere Sicherung ausgestattet, was einer Leistung von etwa 28 kW entspricht. Die gesamte Anschlussleistung des Zusammenschlusses beträgt somit 3 x 28 kW = 84 kW. Wenn die PV-Anlage eine Produktionsleistung von 10 kWp hat, muss die Produktionsleistung mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung betragen, also 8.4 kW. Da die PV-Anlage 10 kWp produziert, erfüllt sie diese Anforderung und die drei Häuser können von den Vorteilen eines vZEV profitieren.
Ich möchte eine vZEV umsetzen. Wie muss ich vorgehen?
- Anfrage an Elektra: Reichen Sie eine Anfrage für vZEV bezüglich der Netztopologie über das Anmeldeformular ein.
- Auskunft von Elektra: Innerhalb von 15 Arbeitstagen erhalten Sie eine Rückmeldung über die Möglichkeiten einer vZEV.
- Antrag an Elektra: Melden Sie die ZEV oder vZEV-Teilnehmenden inklusive der Bestätigung des Einverständnisses und bestimmen Sie den/die Vertreter*in des vZEVs.
- Prüfung des Antrags: Elektra prüft den Antrag hinsichtlich des Verhältnisses von Produktionsleistung zu Bezugsleistung, des gleichen Netzanschlusspunktes und der Einverständnisse.
- Umsetzung durch Elektra: Elektra installiert die Smart Meter und setzt die vZEV um.
Wer ist für den Unterhalt der Anschlussleitung zuständig?
Am Eigentum der Anschlussleitung oder den Unterhaltskosten entsteht durch die Bildung einer vZEV keine Änderung. In den meisten Fällen ist die Anschlussleitung im Eigentum der Elektra und wird weiterhin durch die Elektra unterhalten. Das bedeutet, dass die Elektra für die Wartung und Instandhaltung der Anschlussleitungen verantwortlich bleibt.
Ich wohne in einer Mietwohnung und möchte gerne an einer vZEV teilnehmen. Kann ich das?
Nein, als Mieter*in können Sie nicht eigenständig entscheiden, an einer vZEV teilzunehmen. Die Teilnahme an einer vZEV erfordert das Einverständnis der/des Grundeigentümer*in. Es ist daher wichtig, dass Sie sich mit Ihrer/Ihrem Vermieter*in oder der Hausverwaltung in Verbindung setzen, um die Möglichkeit einer Teilnahme an einer vZEV zu besprechen.
Ist eine ZEV mit Privatmessungen weiterhin möglich?
Ja, eine ZEV kann weiterhin mit Privatmessungen realisiert werden. Dies bedeutet, dass die Messungen und Abrechnungen innerhalb des ZEVs privat organisiert und durchgeführt werden können. Die beteiligten Parteien können ihre eigenen Messgeräte verwenden und die Abrechnung des gemeinsam genutzten Stroms selbst verwalten. Die Hauptmessung erfolgt wie bisher durch die Elektra.
Kann ich eine vZEV auch mit Privatmessungen realisieren?
Nein, dies ist nicht möglich. Alle abrechnungsrelevanten Messungen zur Bildung der virtuellen Messung müssen durch die Elektra realisiert werden. Dies stellt sicher, dass die Messdaten korrekt und zuverlässig erfasst werden, was für die genaue Abrechnung und Verteilung des Stroms innerhalb der vZEV unerlässlich ist. Die Elektra verwendet Smart Meter, die die notwendigen Daten erfassen und eine präzise virtuelle Zusammenführung der Messwerte ermöglichen. Privatmessungen sind nicht zulässig.
Ich und mein*e Nachbar*in betreiben je eine ZEV. Können wir gemeinsam eine vZEV gründen?
Ja, wenn die beiden bestehenden ZEVs denselben Netzanschlusspunkt besitzen, können Sie gemeinsam eine vZEV gründen. Dies bedeutet, dass die Anschlusspunkte beider ZEVs an derselben Verteilkabine oder demselben Netzanschlusspunkt liegen müssen. In diesem Fall können die Messdaten der verschiedenen Zähler virtuell zusammengeführt werden, um eine gemeinsame Nutzung des selbst erzeugten Stroms zu ermöglichen. Es ist wichtig, dass alle technischen und administrativen Anforderungen erfüllt werden und die Zustimmung aller beteiligten Parteien vorliegt.
Was passiert, wenn sich die Netztopologie ändert, z.B. durch Netzerweiterungen?
Innerhalb eines Netzgebietes kann sich die Netztopologie ändern, indem z.B. neue Verteilkabinen oder Trafostationen realisiert oder bestehende versetzt werden. Entsprechend kann sich auch der Netzanschlusspunkt ändern. Falls die vZEV aufgrund der geänderten Netztopologie in der bestehenden Konstellation nicht mehr zulässig ist, teilt die Elektra dies der/dem Vertreter*in der vZEV mit und ermöglicht eine Anpassung der Teilnehmenden innerhalb von 12 Monaten. Dies gibt den Beteiligten ausreichend Zeit, die notwendigen Änderungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass die vZEV den gesetzlichen und technischen Anforderungen entspricht.
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