Strommangellage – was bedeutet das für mich?
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6 min
01.10.2022

Das Risiko einer Strommangellage ist real. Der Schaden, der daraus entstehen würde, gross. Umso wichtiger ist, sich ausreichend zu informieren und entsprechend zu handeln.

Hier finden Sie Informationen vom Bund und von der Elektra zum Thema Strom­mangel­lage. Sollte eine Strom­mangel­lage eintreten, werden hier aktuelle Informationen publiziert.

Was ist eine Strommangellage?

Bei einer Strommangel­lage ist zwar Strom verfügbar, aber die Nach­frage ist über einen längeren Zeit­raum grösser als das Angebot. Es besteht folglich ein Mangel an Strom. Damit unterscheidet sich die Strom­mangel­lage von einem Strom­unterbruch oder einem Blackout, bei denen die Strom­versorgung unter­brochen ist.

Warum kann eine Strommangellage eintreffen?

Verschiedene Faktoren können sich negativ auf die Strom­versorgung auswirken und eine Strom­mangel­lage provozieren:

  • reduzierte Import­möglich­keiten von Strom aus dem Ausland
  • zu wenig Wasser in Schweizer Stauseen und Flüssen
  • Ausfall von Kraftwerken
  • wenig Wind und Sonne

Wie hoch ist das Risiko einer Strommangellage?

Die Risiko­analyse des Bundes­amts für Bevölkerungs­schutz stuft das Risiko einer Strom­mangel­lage als real und gross ein. Um sich darauf vor­zu­bereiten, hat der Bund den Verband Schweizerische Elektrizitäts­unternehmen (VSE) damit beauftragt, Vor­bereitungs­mas­snahmen aus­zu­arbeiten. Diese Mass­nahmen wurden durch das OSTRAL – Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen – aus­ge­arbeitet.

Wer ist OSTRAL – Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen?

OSTRAL ist eine Kommis­sion des VSE und unter­liegt der Aufsicht der wirt­schaftlichen Landes­ver­sorgung des Bundes. Sie existiert seit 30 Jahren und ist die Nachfolge­organisation der einstigen «Kriegs­­organisation der Elektri­zitäts­­werke» (KOEW). Darin vertreten sind der Verband Schweizerische  Elektrizitäts­­unternehmen (VSE), die nationale Netz­­gesellschaft Swissgrid und verschiedene Netz­betreiber und Energie­­unternehmen.

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Wie ist die Schweiz bei einer Strommangellage organisiert?

Zeichnet sich eine Strom­mangel­lage ab, schalten sich der Bundesrat und OSTRAL ein. Die Verantwortlich­keiten sind wie folgt geregelt:

Bundesrat

  • Obliegt Entscheidungs­befugnis und Kom­munikations­hoheit gegenüber der Öffentlich­keit
  • Ordnet im Falle einer lang andauernden Strom­mangel­lage Mass­nahmen zur Steuerung der Strom­produktion (= Angebots­lenkung) und/oder zur Steuerung der Strom­nachfrage (= Ver­brauchs­lenkung) an

OSTRAL (Organisation für Strom­ver­sorgung in Ausser­ordentlichen Lagen)

  • Voll­zieht die vom Bundes­rat an­ge­ordneten Mass­nahmen
  • Ist Schnitt­stelle zu den Verteil­netz­betreibern

Verteil­netz­betreiber

  • Führen Anweisungen der OSTRAL aus
  • Informieren Strom­kund*innen über Umsetzung der Mass­nahmen
  • Sind wie im Normal­betrieb auch während der Strom­mangel­lage erste Kontakt­stelle für ihre Kund*innen.

Wie würde der Bund bei einer Strommangellage eingreifen?

Im Normalfall sind die Verteil­netz­be­treiber für die sichere und konstante Ver­sorgung mit Strom verantwortlich. Parallel dazu überwacht die wirtschaftliche Landes­versorgung die Versorgungs­lage. Zeichnet sich eine Strom­mangel­lage ab, kann der Bund die Steuerung der Strom­produktion (Angebots­lenkung) und die Steuerung der Strom­nachfrage (Verbrauchs­lenkung) übernehmen. Ziel ist, das Strom­angebot und den Strom­verbrauch auf tieferem Niveau wieder ins Gleich­gewicht zu bringen, um die Strom­versorgung sicher zu stellen. Dabei greift der Bund nur so weit ein, wie zur Bewältigung der Krise unbedingt erforderlich ist.

Wie kann der Stromverbrauch gelenkt werden?

Sparappelle

Besteht das Risiko einer Strom­mangel­lage, fordern die Behörden und die wirtschaftliche Landes­versorgung die Bevölkerung in einem ersten Schritt auf, frei­willig Strom zu sparen.

Verbrauchseinschränkungen

In einem zweiten Schritt werden nicht lebens­notwendige energie­intensive Anwendungen verboten oder zumindest ein­ge­schränkt. Davon betroffen können zum Beispiel dekorative Beleuchtungen, mobile Heiz­geräte, Schwimmbäder, Saunen und Jacuzzis, Roll­treppen, Aufzüge, Leucht­reklamen oder Schau­fenster­be­leuchtungen sein. Was konkret verboten oder eingeschränkt wird, entscheidet der Bundesr­at je nach Mangel­lage und geschätztem Ein­spar­bedarf.

Kontingentierung/ Sofortkontingentierung

In einem dritten Schritt folgt die Kon­tin­gentierung von Gross­verbrauchern mit einem jährlichen Strom­verbrauch von mehr als 100 MWh.

Netzabschaltungen

Als letzte Mass­nahme greift der Bundes­rat zu zyklischen Netz­ab­schaltungen. Davon wären alle – Privat­personen wie Unter­nehmen – betroffen. Die Konsequenzen für Wirtschaft und Gesellschaft wären erheblich. Deshalb müssen wir gemeinsam und solidarisch genügend Strom sparen, um Abschaltungen zu verhindern.


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Wie erfolgt eine Kontingentierung?

Bei einer Kon­tin­gen­tierung sind Gross­verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 kWh Strom ver­pflichtet, während einer bestimmten Zeit­dauer eine vor­gegeben Menge Strom ein­zu­sparen. Wie viel das effektiv sein wird, entscheidet der Bund je nach Ein­spar­bedarf. Zur Vorbe­reitung sollte sich ein Unter­nehmen überlegen, wie 10 % bis 20 % Strom, basierend auf dem Vor­jahres­ver­brauch, ein­gespart werden können, ohne dabei den Betrieb zu gefährden.

Informationen für Gross­verbaucher stehen auf der Website der OSTRAL zur Verfügung.

Wie erfolgt eine zyklische Netzabschaltung?

Bei der Netz­ab­schaltung erfolgt die Strom­versorgung zyklisch: Ganze Netz­ab­schnitte sind während 4 Stunden ohne Strom und während 8 oder 4 Stunden mit Strom versorgt. Grund­ver­sorgungs­re­le­vante Ver­braucher wie Spitäler, Blau­licht­organisationen u.a. werden, wenn technisch möglich, von diesen Netz­ab­schaltungen aus­genommen. Aus­nahmen werden vom Bund bestimmt.

Die Grösse eines Netz­abschnitts hängt von der Struktur des Verteil­netzes ab. Je nachdem können das mehrere Gemeinden oder Regionen sein. Die Ein- und Aus­schaltung der Strom­versorgung wird zentral organisiert.

Sie haben eine Frage zum Thema Strommangellage, die auch nach dem Lesen dieses Beitrags ungeklärt bleibt? Dann schreiben Sie uns.

Autor*in Noëmi Bourquin
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